06.11.2024 Inneres und Heimat — Ausschuss — hib 757/2024

Ausschuss lehnt „Zustrombegrenzungsgesetz“ ab

Berlin: (hib/STO) Die CDU/CSU-Fraktion ist mit ihrem Gesetzentwurf „zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“ (20/12804) im Ausschuss für Inneres und Heimat gescheitert. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Gruppe Die Linke lehnte das Gremium am Mittwochvormittag den Entwurf des „Zustrombegrenzungsgesetzes“ ab. Neben der Unionsfraktion votierten auch die AfD-Fraktion und die Gruppe BSW für die Vorlage, die am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Mit dem Gesetzentwurf soll nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion das „Ziel der Begrenzung der Zuwanderungssteuerung wieder als ausdrückliche übergeordnete Vorgabe für die Anwendung des Aufenthaltsgesetzes festgelegt“ werden. Auch will die Unionsfraktion den Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz bis auf weiteres beenden.

Ferner soll die Bundespolizei laut Vorlage eine eigene Zuständigkeit für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen für Personen erhalten, die sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung in „ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich (Bahnhöfe) antrifft“. Die Regelung soll den Angaben zufolge Drittstaatsangehörigen ohne Duldung sowie solche mit einer Duldung wegen fehlender Reisedokumente umfassen und als aufenthaltsbeendende Maßnahmen auch die Beantragung von Haft und Gewahrsam zur Sicherung der Abschiebung erlauben.

Die Maßnahmen dienen der Unionsfraktion zufolge „zusammen mit umfassenden Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen der Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“. Grenzkontrollen und Zurückweisungen seien allerdings auf Basis des geltenden Rechts bereits möglich, „sodass insofern keine gesetzlichen Änderungen erforderlich sind“, heißt es in der Vorlage weiter.