25.10.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 734/2024

Zahl weiblicher Opfer von Straftaten gegen das Leben in 2023

Berlin: (hib/STO) Um die Zahl weiblicher Opfer von versuchten oder vollendeten Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/13372) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13099). Danach wurden im vergangenen Jahr in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) laut einer Sonderauswertung des Bundeskriminalamtes (BKA) in 1.209 Fällen einer versuchten oder vollendeten Straftat gegen das Leben weibliche Opfer registriert sowie in 62.404 Fällen solcher Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und in 260.775 Fällen einer versuchten oder vollendeten Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit.

Bei Fällen einer versuchten oder vollendeten Straftat gegen das Leben mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen mit dem Aufenthaltsstatus „Zuwanderer“ belief sich die Zahl weiblicher Opfer den Angaben zufolge im Jahr 2023 auf 82, während sie bei entsprechenden Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bei 5.476 lag und bei versuchten oder vollendenten Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit mit mindestens einem solchen Tatverdächtigen bei 20.286. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, werden Tatverdächtige in der PKS als „Zuwanderer“ gezählt, wenn diese mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ erfasst wurden. Bei der Anzahl der Opfer in der PKS ist laut Vorlage zu berücksichtigen, „dass eine Person, die mehrfach Opfer wurde, auch mehrfach gezählt wird“.