Finanzlage vieler Kommunen dramatisch
Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch unter anderem mit der Situation der Kommunalfinanzen befasst. Dazu lagen dem unter Leitung der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) tagenden Gremium mehrere Berichte der Bundesregierung vor. Die Finanzlage vieler Kommen sei dramatisch, hieß es von der Bundesregierung dazu. Es gebe zwar derzeit keine konkreten Schritte zur Verbesserung der Lage, aber man befinde sich im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden. Für die Finanzausstattung der Kommunen seien die Länder zuständig. Seitens der Regierung wurde aber auch auf eine Schieflage bei den Finanzen zu Lasten des Bundes hingewiesen. Im vergangenen Jahr habe der Bund ein Defizit von 87,6 Milliarden Euro verzeichnet, die Länder hingegen nur von 0,1 Milliarden und die Kommunen von 6,8 Milliarden Euro.
In einem dem Ausschuss vorgelegten Bericht über die letzte Fachkonferenz Kommunalfinanzen heißt es von der Regierung, dass sich der Bund künftig wieder stärker auf die Wahrnehmung seiner eigenen Aufgaben konzentrieren müsse (zum Beispiel in den Bereichen Verteidigung, äußere Sicherheit, Wirtschaftspolitik und soziale Sicherungssysteme). Der Finanzierungsbedarf dafür sei enorm. Weitere Entlastungsleistungen zugunsten der Kommunen würden fiskalisch, verfassungsrechtlich, haushaltswirtschaftlich und auch politisch an Grenzen stoßen. In der Konferenz hatten Vertreter der Kommunen eine Kompensation für die von Bund und Ländern übertragenen Aufgaben und die Erhöhung von Standards gefordert. Als Problemfelder waren insbesondere die Bereiche Kinder- und Jugendhilfe, Bundesteilhabegesetz, Flüchtlingskostenfinanzierung und Krankenhausfinanzierung genannt worden.
In der Konferenz war auch die Altschuldenproblematik der Kommunen erörtert worden. Dazu hatte der Bund einen Vorschlag für eine einmalige Altschuldenübernahme vorgelegt. In der Sitzung hieß es von der Regierung dazu, zur Lösung der Altschuldenproblematik sei eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich.
In einem Bericht über Maßnahmen zugunsten der Kommunen hebt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen insbesondere den Sozialen Wohnungsbau hervor. Von 2022 bis 2028 werde Bund die Länder mit insgesamt 21,65 Milliarden Euro unterstützen. Im Bundeshaushalt 2025 seien Programmmittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro geplant (2024: 3,15 Milliarden). Im Rahmen der Städtebauförderung (Verpflichtungsrahmen in Höhe von 790 Millionen Euro) wurde besonders auf das mit 300 Millionen Euro ausgestattete Programm „Lebendige Zentren“ hingewiesen.