16.10.2024 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Ausschuss — hib 710/2024

AfD-Gesetzentwurf zu Bildungsinfrastrukturen abgelehnt

Berlin: (hib/GHA) Der Bildungsausschuss hat am Mittwoch den Gesetzentwurf „zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur“ (20/10980) der AfD-Fraktion mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen und der Gruppe Die Linke abgelehnt. Die AfD fordert in dem Entwurf die Aufstockung des kommunalen Schulinvestitionsförderungsfonds durch Zahlungen des Bundes in Höhe von insgesamt 30 Milliarden Euro im Zeitraum von 2035 bis 2031. „Unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und der Achtung der Kulturhoheit der Länder“, so heißt es in dem Entwurf, sollten Länder und Kommunen bei Investitionen in die schulische Infrastruktur unterstützt werden. Beginnend bei einem Bundeszuschuss von 500 Millionen Euro im kommenden Jahr solle der jährliche Beitrag aus der Bundeskasse über 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf die dann konstante Summe von jährlich 5 Milliarden Euro anwachsen.

Zur Begründung verwies die AfD auf die „extremen Herausforderungen“, vor denen allgemeinbildende und berufsbildende Schulen in Deutschland gegenwärtig stünden. Die „Politik der offenen Grenzen und die damit verbundene Masseneinwanderung“ hätten seit 2015 zu einem „drastischen Anstieg der Schülerzahlen“ geführt und den „Platzmangel an den Schulen verstärkt“. Städte und Metropolen seien von dieser Entwicklung besonders betroffen. Durch den Ausbruch des Kriegs in der Ukraine 2021 und dessen Folgen seien weitere Belastungen auf die Schulen zugekommen. Ein repräsentatives Kommunalpanel 2022 der Kreditanstalt für Wiederaufbau, das auf einer Befragung von Städten und Gemeinden beruhe, habe einen bundesweiten Investitionsrückstand bei Schulen in Höhe von 45,6 Milliarden Euro konstatiert. Mehr als die Hälfte aller Kommunen gäben an, davon betroffen zu sein.

Die benötigten Investitionen zur Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit im Bildungsbereich könnten die Kommunen allein nicht bewältigen, meint die AfD. Daher sei es „geboten, dass der Bund den Kommunen bei der Bewältigung der Aufgaben finanziell beisteht, ohne die Kultushoheit der Länder zu verletzen“.

Bei ihrer Ablehnung des Gesetzentwurfs durch alle anderen Fraktionen und die Gruppe Die Linke wurde darauf verwiesen, dass der Entwurf „teilidentisch“ mit Forderungen sei, die von der Linken bereits vor Jahren im Ausschuss erhoben wurden. Dabei sei es allerdings um Bundeszahlungen in Höhe von insgesamt 100 Milliarden Euro gegangen.

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