Entwicklung einer deutschen „EUDI-Wallet“
Berlin: (hib/STO) Die Entwicklung einer deutschen „EUDI-Wallet“ ist Thema der Antwort der Bundesregierung (20/13075) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12796). Wie die Fraktion darin ausführte, haben sich die EU-Staaten mit der Verabschiedung der „eIDas-2.0-Verordnung“ im März 2024 verpflichtet, ihren Bürgern und allen juristischen Personen bis zum 21. November 2026 „eine EUDI-Wallet (Europäische Brieftasche für die digitale Identität“) zur Verfügung zu stellen.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, erarbeitet das Bundesministerium des Innern und für Heimat gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, der Bundesagentur für Sprunginnovationen und weiteren Projektbeteiligten eine deutsche EUDI-Wallet iterativ. Die verschiedenen Funktionen werden danach schrittweise realisiert. Dieser iterative Ansatz ermögliche verbesserte Akzeptanz, das Einholen von Nutzerfeedback und die ständige Weiterentwicklung und Verbesserung des Produkts.
„Die erste Iteration einer deutschen EUDI-Wallet wird keine voll funktionsfähige EUDI-Wallet sein, sondern schrittweise zu dieser weiterentwickelt werden“, schreibt die Bundesregierung weiter. Danach soll im ersten Entwicklungsschritt die erste Iteration einer deutschen EUDI-Wallet das Identifizieren von natürlichen Personen gegenüber Dritten ermöglichen. Weitere von der novellierten eIDAS-Verordnung vorgeschriebene Funktionen werden der Antwort zufolge nach und nach hinzugefügt. Diese Funktionen umfassen laut Bundesregierung unter anderem die kostenlose qualifizierte elektronische Signatur „sowie das Präsentieren verschiedener (qualifizierter) elektronisch bescheinigter Attribute (zum Beispiel: Führerschein, Hochschulzeugnis, Mitgliedsausweis) sowie den Vor-Ort-Einsatz“.