Stärkere Hilfestrukturen für Opfer sexueller Gewalt
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung möchte von sexueller Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche besser unterstützen. Sie hat deshalb den Entwurf eines Gesetzes (20/13183) zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorgelegt.
„Die Daten der jährlichen PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) zu kindlichen Gewaltopfern weisen ein konstant hohes Niveau aus, das nicht hingenommen werden kann“, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage. „Die PKS weist 3.443 Fälle von Kindesmisshandlung mit insgesamt 4.336 Opfern aus. Insbesondere aber die Fallzahlen des sexuellen Missbrauchs von Kindern sind mit 16.375 Fällen (2022: 15.520) konstant hoch. Insgesamt weist die PKS hier 18.497 Opfer aus, 75,6 Prozent davon waren weiblich. 16.291 Opfer waren zwischen sechs und 14 Jahren alt, 2.206 betroffene Kinder waren jünger als sechs Jahre“, erläutert die Bundesregierung.
Den Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes stellt die gesetzliche Verankerung der Struktur der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter) selbst dar. Er sieht zudem eine Berichtspflicht für die oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vor.
Um Betroffene wirksam und verlässlich bei individuellen Aufarbeitungsprozessen zu unterstützen, will der Bund ein Beratungssystem bereitstellen. Es soll ein Beratungsservice finanziert werden, der geeignet ist, die individuelle Aufarbeitung zu fördern und damit die Lebenssituation von Betroffenen zu verbessern. Die Verbindlichkeit des staatlichen Auftrags zur allgemeinen Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung soll durch einen gesetzlichen Auftrag an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konkretisiert werden, heißt es im Entwurf.