30.09.2024 Auswärtiges — Antwort — hib 647/2024

Wartezeiten bei Visaanträgen bei Familiennachzug

Berlin: (hib/AHE) Auf die Wartezeiten bei der Visumbeantragung im Zusammenhang mit Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten geht die Bundesregierung in der Antwort (20/12922) auf eine Kleine Anfrage (20/12366) der Gruppe Die Linke ein. Demnach ist die „Hauptursache für die langen Wartezeiten nicht in den Abläufen an den betroffenen Auslandsvertretungen oder Innenbehörden, sondern in der gesetzlichen Regelung selber zu finden“: Paragraf 36a des Aufenthaltgesetzes kontingentiere die Erteilung von nationalen Visa in diesen Fällen auf 1.000 pro Monat weltweit. Dem stehe eine um das Vielfache höhere Nachfrage gegenüber, was in einem System chronologischer Bearbeitung zu langen Wartezeiten führe, so die Bundesregierung.

Die Wartezeiten auf einen Termin zur Beantragung eines Visums zum Familiennachzug beziffert die Bundesregierung auf zwei Wochen im Falle etwa der Auslandsvertretung in New Delhi und auf mehr als 52 Wochen im Falle der Vertretungen in Addis Abeba, Beirut, Dhaka, Erbil, Islamabad, Lagos, Rabat und Tunis.

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