CDU/CSU legt „Zustrombegrenzungsgesetz“ vor
Berlin: (hib/STO) Die CDU/CSU-Fraktion dringt auf eine „Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“ und hat dazu den Entwurf eines „Zustrombegrenzungsgesetzes“ (20/12804) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll das „Ziel der Begrenzung der Zuwanderungssteuerung wieder als ausdrückliche übergeordnete Vorgabe für die Anwendung des Aufenthaltsgesetzes festgelegt“ werden. Auch will die Unionsfraktion den Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz bis auf weiteres beenden.
Ferner soll die Bundespolizei laut Vorlage eine eigene Zuständigkeit für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen für Personen erhalten, die sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung in „ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich (Bahnhöfe) antrifft“. Die Regelung soll den Angaben zufolge Drittstaatsangehörigen ohne Duldung sowie solche mit einer Duldung wegen fehlender Reisedokumente umfassen und als aufenthaltsbeendende Maßnahmen auch die Beantragung von Haft und Gewahrsam zur Sicherung der Abschiebung erlauben.
Die Maßnahmen dienen der Fraktion zufolge „zusammen mit umfassenden Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen der Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“. Grenzkontrollen und Zurückweisungen seien allerdings auf Basis des geltenden Rechts bereits möglich, „sodass insofern keine gesetzlichen Änderungen erforderlich sind“, heißt es in der Vorlage weiter.