Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Berlin: (hib/NKI) Die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, das Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern und mit Sitz in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten verpflichtet, ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/12715) der Gruppe Die Linke.
Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Beschwerden bisher beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind und wie viele Mitarbeiter des BAFA für die eingereichten Beschwerden zuständig sind. Außerdem wird danach gefragt, welche Rolle Konsultationen mit Betroffenen und bzw. oder Stakeholdern vor Ort im Zusammenhang mit der Prüfung der Wirksamkeit von Beschwerdemechanismen durch das BAFA spielen.