Nationale Umsetzung des AI Act in Deutschland
Berlin: (hib/NKI) Die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (AI Act) ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/12671) der CDU/CSU-Fraktion. Die am 1. August 2024 in Kraft getretene Verordnung sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten bis zum 2. August 2025 eine Aufsichtsstruktur zur nationalen Umsetzung festlegen müssen. Mit dem Gesetz soll der Einsatz künstlicher Intelligenz reguliert werden.
Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem wissen, wann das Kabinett einen Gesetzentwurf für die Umsetzung des AI Act verabschieden wird und ob eine Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden an dem Gesetzentwurf für die Umsetzung des AI Act geplant ist. Außerdem wird gefragt, welche Bundesministerien federführend für die Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung des AI Acts zuständig sind und welche nationale Behörde die Umsetzung des AI Act beaufsichtigen soll.