Regierung: Reparationsfrage gegenüber Polen „abgeschlossen“
Berlin: (hib/AHE) Aus Sicht der Bundesregierung bestehen keine völkerrechtlichen Verpflichtungen oder rechtliche Verpflichtungen anderer Art zur Leistung von Reparationen gegenüber Polen nach dem Zweiten Weltkrieg. „Die Reparationsfrage ist abgeschlossen“, heißt es in der Antwort (20/12567) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12381). Gemäß dem Potsdamer Abkommen von 1945 seien die Reparationsansprüche Polens aus dem sowjetischen Anteil bedient worden. „Die Sowjetunion und Polen haben im Jahr 1953 auf weitere Reparationsleistungen verzichtet und Polen hat die Wirksamkeit des Verzichts später mehrfach bestätigt. Dieser Verzicht war die Grundlage für weitere Schritte der Normalisierung und Aussöhnung.“
Deutschland bekenne sich ohne jeden Vorbehalt zu seiner historischen Verantwortung für die Millionen Opfer des Krieges und der Besatzung Polens. Daraus erwachse aus Sicht der Bundesregierung der Auftrag, sich um Maßnahmen zur Unterstützung der noch lebenden Opfer des deutschen Angriffs und der Besatzung in den Jahren 1939 bis 1945 zu bemühen. „Persönliche Entschädigungszahlungen werden an alle Berechtigten, das heißt alle Verfolgten nach § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes, gezahlt, auch an diejenigen, die auf dem heutigen Staatsgebiet Polens verfolgt wurden oder heute dort leben, wenn sie aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt wurden.“