23.08.2024 Arbeit und Soziales — Unterrichtung — hib 564/2024

Bundesrat zu Gesetzentwurf für Rentenniveau-Stabilisierung

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (20/12611) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf eines „Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetzes“ (20/11898) vor. Darin begrüßt der Bundesrat, dass mit dem Gesetzentwurf „die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil und im Hinblick auf die Ausgabenentwicklung finanzierbar gehalten“ werden solle. Auch soll dafür Sorge getragen werden, dass die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin auch für jüngere Generationen verlässlich bleibt, wie der Bundesrat ferner ausführt. Hierfür solle das Rentenniveau langfristig bei 48 Prozent festgeschrieben und ein Generationenkapital eingeführt werden.

Zugleich wird in der Stellungnahme unter anderem kritisiert, dass der Gesetzentwurf nicht ausreiche, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung vor dem Hintergrund der demografischen Veränderung nachhaltig durch eine generationengerechte Lastenverteilung zu sichern. Es bedürfe „einer grundlegenden Rentenreform, welche die Interessen der Rentnerinnen und Rentner wahrt und die Erwerbstätigengeneration vor einer Überforderung schützt“, schreibt der Bundesrat weiter.

Dazu führt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung aus, dass „mit der dauerhaften Sicherung der Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent“und dem Generationenkapital die Interessen der Generationen „ausgewogen berücksichtigt“ würden, denn auch die heutigen und künftigen Beitragszahler würden einmal zu Leistungsbeziehenden. Sie dürften einerseits in ihrer Zeit als Beitragszahlende nicht überfordert werden, andererseits müsse eine Anwartschaft auf verlässliche Leistungen entstehen. Ein angemessenes Verhältnis zwischen Rentenleistungen und Rentenversicherungsbeiträgen müsse gewahrt bleiben. Das setze der Gesetzentwurf um.

In diesem Zusammenhang stärke eine dauerhafte Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent auch das Vertrauen der jüngeren Generationen auf ein angemessenes Leistungsniveau, schreibt die Bundesregierung weiter. Zudem werde die langfristige Finanzierung auf ein weiteres Standbein gestellt, da mit den Erträgen aus dem Generationenkapital eine Entlastung des Beitragssatzes erfolgen werde.

Wie die Bundesregierung zudem darlegt, führt die Fortgeltung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent ab dem Jahr 2028 zu einer „stärkeren, aber vertretbaren Erhöhung des Beitragssatzes“. Daher bedürfe es auch im Hinblick auf den ohnehin durch die demografische Entwicklung zu erwartenden Beitragssatzanstieg einer Fortsetzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik. „Hier hat die Bundesregierung zum Beispiel mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits entsprechende Maßnahmen umgesetzt und im Rahmen der Wachstumsinitiative weitere Maßnahmen beschlossen“, heißt es in der Gegenäußerung des Weiteren.