22.08.2024 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Gesetzentwurf — hib 563/2024

Haushalt 2025: Mehr Geld für Familienministerin Lisa Paus

Berlin: (hib/HAU) Einen leichten Zuwachs sieht der Einzelplan 17 (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) des Bundeshaushalts 2025 (20/12400) vor. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) sollen dem Entwurf zufolge 14,44 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Der Haushaltsansatz für das aktuelle Jahr 2024 sieht ein Ausgabenvolumen von 13,87 Milliarden Euro vor. Größter Ausgabeposten im Einzelplan 17 ist das Elterngeld. Kürzungen sind im kommenden Jahr unter anderem bei den Freiwilligendiensten geplant.

Für gesetzliche Leistungen für Familien sind 13,19 Milliarden Euro eingeplant (2024: 12,49 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Elterngeld, das mit 7,79 Milliarden Euro zu Buche schlägt (2024: 8,03 Milliarden Euro). Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen 3,77 Milliarden Euro (2024: 2,75 Milliarden Euro), davon 3,32 Milliarden Euro auf den Kinderzuschlag für geringverdienende Familien (2024: 2,37 Milliarden Euro) und 224 Millionen Euro auf das Kindergeld (2024: 210 Millionen Euro). Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind 1,31 Milliarden Euro eingeplant nach 1,3 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Weniger Geld soll es für die Kinder- und Jugendpolitik geben, für die noch 579,5 Millionen Euro bereitstehen (2024: 600,44 Millionen Euro). Die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie sollen mit 200 Millionen Euro auf dem gleichen Niveau liegen wie 2024. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 243,72 Millionen Euro (2024: 243,77 Millionen Euro).

Ausgaben in Höhe von 417,75 Millionen Euro sind im Kapitel „Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik“ enthalten (2024: 498,38 Millionen Euro). Davon entfallen 304,6 Millionen Euro auf den Haushaltstitel „Stärkung der Zivilgesellschaft“ (2024: 348,1 Millionen Euro). Gekürzt werden soll beim Bundesfreiwilligendienst, und zwar von 207,2 Millionen Euro auf 184,2 Millionen Euro im Jahr 2025. Auch bei den anderen Freiwilligendiensten (Freiwilliger Sozialer Dienst, Freiwilliger Ökologischer Dienst, Internationaler Jugendfreiwilligendienst) wird gekürzt: von 122,68 Millionen Euro in 2024 auf 105,68 Millionen Euro im kommenden Jahr.

Für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik stehen dem Entwurf zufolge 112,58 Millionen Euro zur Verfügung (2024: 148,48 Millionen Euro). Der größte Teil der Summe (24,23 Millionen Euro) soll für Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Familienpolitik ausgegeben werden können (2024: 24,7 Millionen Euro).

Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für 2025 Ausgaben in Höhe von 488,67 Milliarden Euro vor (2024: 488,88 Milliarden Euro). Als Investitionen sind 81,01 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 70,82 Milliarden Euro). Die Neuverschuldung soll bei 51,3 Milliarden Euro liegen und damit unter der laut Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme.

Marginalspalte