Ressortabstimmung für künftige Regeln des ETS-2 läuft noch
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung arbeitet derzeit noch an einem Gesetzentwurf zur Umsetzung des neuen EU-Emissionshandelssystems (ETS-2) in nationales Recht. Der entsprechende Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) befinde sich derzeit noch in der Ressortabstimmung, heißt es in einer Antwort (20/12502) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Titel „Klimafreundliches Heizen und Förderung von Hybridheizungen“ (20/12326).
Die Fraktion hatte unter anderem danach gefragt, wie die Bundesregierung rechtfertige, dass die Vorschriften des ETS-2 nicht bis zum 30. Juni 2024 in nationales Recht umgesetzt wurden. „Die Umsetzungsfrist für die Regelungen des ETS-2 betrug nur ein Jahr. Kein Mitgliedstaat - mit Ausnahme von Österreich - konnte die Umsetzung innerhalb der Umsetzungsfrist abschließen“, lautet die Antwort dazu.