23.07.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 525/2024

Ehemalige nationale GIZ-Mitarbeiter in Afghanistan

Berlin: (hib/STO) Um ehemalige afghanische Ortskräfte der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/12291) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12082). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, ob Mitarbeiter der GIZ in Afghanistan aufgrund von Facebook-Posts oder anderen öffentlichen Medienaktivitäten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2021 intern überprüft wurden.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, hat die GIZ nationale Bewerber in Afghanistan vor deren Einstellung überprüft. Dazu gehörten der Abgleich mit Sanktionslisten der EU und der USA sowie eine Plausibilitätsprüfung der Lebensläufe. Zudem hole die GIZ Referenzen zum Beispiel von vorherigen Arbeitgebern ein. Der GIZ seien „im genannten Zeitraum keine Social-Media-Aktivitäten bekannt geworden, die Anlass für eine erneute Prüfung geboten hätten“. Auch seien keine GIZ-Mitarbeiter oder -Consultants bekannt, denen die Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung nachgewiesen wurde.