Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Berlin: (hib/STO) Im Zeitraum von Anfang 2016 bis zum 27. Juni 2024 ist es laut Bundesregierung zu 24 Fällen gekommen, in denen ein Deutscher die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat, weil er freiwillig und ohne Zustimmung des Bundesverteidigungsministeriums in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates eingetreten ist, dessen Staatsangehörigkeit er auch besaß. Dies ergab eine aktualisierte Auswertung des Registers „Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten“ (EStA), wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/12226) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11935) weiter hervorgeht. Danach entfielen von den genannten 24 Fällen insgesamt 21 Fälle auf die Jahre 2016 bis 2020 und insgesamt drei Fälle auf die Jahre 2022 und 2023.