Regierung gibt Auskunft zu Hawala-Banking
Berlin: (hib/BAL) Hawala-Banking ist in Deutschland „strukturell nicht erlaubnisfähig“. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12069) auf eine Kleine Anfrage (20/11829) der CDU/CSU-Fraktion und verweist darauf, dass der Bundesgerichtshof das Erbringen von solchen Finanzdienstleistungen ohne behördliche Erlaubnis als Straftat kategorisiert.
Mittels Hawala-Bankings würden unter andrem familienunterstützende Zahlungen in Länder mit unterentwickelnden Zahlungsverkehrssystemen getätigt, erklärt die Bundesregierung und führt weiter aus. „Es kommt aber auch für illegale, bewusst verschleierte Finanztransaktionen zum Einsatz.“ Als Herkunftsregionen habe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Nahen Osten, Mittel- und Ostasien sowie West- und Nordafrika identifiziert.