25.06.2024 Gesundheit — Kleine Anfrage — hib 443/2024

Fragen zur außerklinischen Intensivpflege

Berlin: (hib/PK) Die außerklinische Intensivpflege ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/11913) der Unionsfraktion. Mit dem Ziel, die medizinisch-pflegerische Versorgung der Betroffenen zu verbessern und das Potenzial zur Reduzierung der Beatmungszeit bis hin zur vollständigen Beatmungsentwöhnung besser auszuschöpfen, habe der Gesetzgeber die außerklinische Intensivpflege aus den Regelungen der häuslichen Krankenpflege herausgelöst und in eine eigenständige Rechtsvorschrift überführt.

Die außerklinische Intensivpflege setze eine Verordnung durch besonders qualifizierte Fachärzte voraus. Auch Hausärzte könnten Verordnungen ausstellen, wenn sie über eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung und über entsprechende Fachkenntnisse verfügten, heißt es in der Anfrage.

Mit Blick auf den nahenden Ablauf von Fristen und unter Berücksichtigung von Stimmen aus der Praxis, wonach die Versorgungssicherheit infolge stockender Vertragsverhandlungen und allgemeiner Umsetzungsschwierigkeiten als gefährdet anzusehen sei, gelte es zu klären, was geplant sei, um die Versorgung zu gewährleisten.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Personen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben und welche Indikationen am häufigsten zu einem Bedarf an außerklinischer Intensivpflege führen.

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