10.06.2024 Finanzen — Antwort — hib 395/2024

Auskunft zu Aufbewahrungsfrist und digitaler Gewerbesteuer

Berlin: (hib/BAL) Die zehnjährige Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung bleibt. „Diese dient dem Ziel, Steuerhinterziehung konsequent zu bekämpfen“, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11604) auf eine umfangreiche Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Vierten Bürokratieentlastungsgeetz (20/11288).

Außerdem erklärt die Bundesregierung, dass Unternehmen oder Steuerberatungen seit April 2024 direkt bei Abgabe der Gewerbesteuererklärung die digitale Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids über das ELSTER-Portal beantragen können. „Die Umsetzung wurde erfolgreich in über 100 Kommunen pilotiert, umfassend getestet und bereits in einigen Kommunen erfolgreich in die Praxis überführt“, führt die Bundesregierung aus. Darüber hinaus seien indes „keine grundsätzlichen Änderungen im Bereich der Gewerbesteuer“ geplant.

Keine Hoffnung auf einen reduzierten Bürokratieaufwand macht die Bundesregierung bei der im Zuge des Wachstumschancengesetz vorgenommene Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage. Hier hatte die Unionsfraktion nach einer Vereinfachung bei der Miteinbeziehung von Sachkosten gefragt.

In ihrer Antwort geht die Bundesregierung ferner auf Fragen der Unionsfraktion nach möglichen Vereinfachungen im steuerlichen Freistellungsverfahren allgemein sowie speziell im Zusammenhang mit Lizenzgebühren sowie im Abzugsteuerentlastungsverfahren ein. Ebenfalls Thema ist die Einfuhrumsatzsteuer.

Die Unionsfraktion hatte ferner neben steuerlichen Aspekten auch Maßnahmen zur Entlastung kleiner Unternehmen und Betriebe in Bezug auf Datenschutzbestimmungen und Dokumentationspflichten, Bürokratiekosten infolge des Lieferkettensorgfaltsgesetzes (LkSG) sowie der nationalen Umsetzung von EU-Recht in Deutschland thematisiert.

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