Fachverbände kritisieren Änderungen am Cannabisgesetz
Berlin: (hib/PK) Fachverbände sehen in der geplanten Änderung des Cannabisgesetzes einige kontraproduktive Regelungen. Kritisiert werden vor allem die Anforderungen an die Anbauvereinigungen mit dem Ziel, eine Kommerzialisierung zu vermeiden, wie eine Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (20/11366) gezeigt hat. Die Experten äußerten sich am Montag in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
Das Änderungsgesetz dient der Umsetzung einer Protokollerklärung, die die Bundesregierung in der Bundesratssitzung am 22. März 2024 bei der Beratung des Cannabisgesetzes (20/10426) abgegeben hat. Damit soll den Bedenken und Wünschen der Länder Rechnung getragen werden.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die im Konsumcannabisgesetz vorgesehene Evaluation erweitert und die Kontrolle von Anbauvereinigungen durch die Länder flexibilisiert werden. Außerdem sollen die Länder einen Handlungsspielraum beim Umgang mit Großanbauflächen erhalten.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis Anbauvereinigungen (BCAv) wies auf die zahlreichen Vorschriften im Ursprungsgesetzentwurf hin. Es mache keinen Sinn, den Vereinsgründern jegliche professionelle Hilfe so weit wie möglich zu entziehen. Es sei naheliegend und sinnvoll, bestimmte Dienstleistungen rund um den Vereinsbetrieb gebündelt aus einer Hand anzubieten. Die Änderungsvorschläge hätten erhebliche negative Auswirkungen auf den Aufbau und Betrieb von Anbauvereinigungen.
Ähnlich kritisch äußerte sich der Deutsche Hanfverband (DHV) zu den Regelungen für Anbauvereine. Die Änderungsvorschläge würden dazu führen, dass weniger Anbauvereine gegründet werden und somit ein größerer Schwarzmarktanteil verbleibe. Ohne die Möglichkeit gebündelter Angebote müssten die Vereine viele Verträge mit Lieferanten und Dienstleistern selbst aushandeln und vorfinanzieren. Das Verbot gebündelter Dienstleistungen stärke den Schwarzmarkt. Auch der Sinn des Verbots der Ansiedlung mehrerer Anbauvereine am selben Standort erschließe sich nicht.
Nach Ansicht der Neuen Richtervereinigung (NRV) gehen die Änderungen am tatsächlichen Regelungsbedarf vorbei. Es sollten fachliche Mängel beseitigt werden. So bleibe im Ursprungsgesetz der Rechtsbegriff „nicht geringe Menge“ unkonkret, eine Festsetzung der Menge sei dringend geboten, weil sich Gerichte sonst an überkommenen Maßstäben orientierten. Auch andere Sachverständige gingen in der Anhörung auf dieses Problem ein und rieten dazu, die „nicht geringe Menge“ sehr hoch anzusetzen.
Medizinische Fachverbände wie die Bundesärztekammer (BÄK) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) forderten in der Anhörung eine noch gezieltere Prävention, um Kinder und Jugendliche vor der Droge besser zu schützen. Vertreter der Verbände warnten vor den Folgen einer Normalisierung des Cannabis-Konsums. Es sei nicht zu erwarten, dass Konsumenten aus Rücksicht auf Kinder ihr Verhalten anpassen würden. Mit „Kollateralschäden“ sei zu rechnen.