Gründe für Enthaltung Deutschlands bei EU-Lieferkettengesetz
Berlin: (hib/EMU) Als Grund für die Enthaltung der Bundesregierung bei der Abstimmung zum EU-Lieferkettengesetz schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11359) auf eine Kleine Anfrage (20/11056) der Gruppe Die Linke, dass innerhalb der Bundesregierung der zur genannten Richtlinie im Trilog zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission erzielte Kompromiss unterschiedlich bewertet wurde. Nach Paragraf 74 Absatz 6 GGO sei die Haltung der Bundesregierung zu Vorhaben der EU in den Gremien der EU jedoch einheitlich darzustellen, daher habe sich die Bundesrepublik bei der Abstimmung enthalten.
Auf die Frage der Abgeordneten, ob die Bundesregierung plant, das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz an das nun bestehende europäische Recht anzupassen, heißt es in der Antwort, dass in den kommenden zwei Jahren der Umsetzungsbedarf der EU-Richtlinie innerhalb der Bundesregierung zu prüfen und zu adressieren sei.