Union verlangt Korrektur des Selbstbestimmungsgesetzes
Berlin: (hib/CHE) Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag (20/11429) vorgelegt, in dem sie die Schließung von Sicherheitslücken im geplanten Selbstbestimmungsgesetz fordert.
Darin kritisiert die Fraktion zum einen grundsätzlich das im Bundestag bereits verabschiedete Gesetz, mit dem Änderungen des Geschlechtseintrags und des Namens gegenüber der jetzigen Regelung deutlich einfach werden sollen. „Dies führt zu einer Fülle an Folgeproblemen, die gesetzlich nicht aufgefangen werden und vielfach auch gar nicht aufgefangen werden können. Das Gesetz überlässt der Gesellschaft, den Kommunen, Ländern und Sportvereinen die Problemlösung. Es gewährt freizügige Änderungsmöglichkeiten - die daraus resultierenden Probleme sollen andere lösen“, schreibt die Unionsfraktion.
Besonders gravierend seien die entstehenden Sicherheitslücken. „Um die sicherheitsrechtlichen Folgen des weitreichenden Ansatzes des Gesetzes abzumildern, hatte die Bundesregierung im Regierungsentwurf umfangreiche Übermittlungsvorschriften von Meldebehörden an Sicherheitsbehörden vorgesehen.“ In der parlamentarischen Beratung des Gesetzes seien diese Vorschrift jedoch wieder gestrichen worden, kritisieren die Abgeordneten.
Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag mindestens in Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nachzubessern. Es sollen ferner Regelungen etabliert werden, um Identitäten insbesondere für die Sicherheitsbehörden nachvollziehbar zu gestalten. Außerdem fordert die Fraktion ein Regelungswerk, das es erlaubt, Ausländern auch nach einer Namensänderung ihre bisherige ausländerrechtliche Historie zuzuordnen.