Fluthilfe und Auskunftspflicht beschlossen
Berlin: (hib/SCR) Bestimmte Arbeitgeber wie beispielsweise Schulen und Kindertagesstätten sollen künftig den Covid-19-Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen dürfen. Für die entsprechende Änderung im Infektionsschutzgesetz stimmten am Freitagvormittag im federführenden Haushaltsausschuss die Vertreter der antragstellenden Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Gegenstimmen kamen von den Vertretern der Oppositionsfraktionen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.
Die Änderungen am Infektionsschutzgesetz sind Teil eines Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen (19/32039), der am Dienstag, 7. September 2021, abschließend im Bundestag beraten werden soll. Schwerpunkt des Entwurfes ist die Einrichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ zur Bewältigung der durch das Juli-Hochwasser insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen entstandenen Schäden. Bereits am Mittwoch hatte der Haushaltsausschuss Änderungen mit Bezug auf diesen Teil des Entwurfes angenommen. Den Teilen des Entwurfs mit Bezug zur Fluthilfe stimmten am Freitag alle Fraktionen zu. Dem geänderten Gesetzentwurf in Gänze stimmten bei Enthaltung der AfD alle übrigen Fraktionen zu.
Zu Beginn der Sitzung hatten FDP, Linke und Grüne gemeinsam sowie die AfD eine Anhörung zu den am Vorabend eingetroffenen Änderungsvorschlägen zum Infektionsschutzgesetz beantragt. Dieses Ansinnen wurde mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt.