Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht die Lage von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei weiterhin mit großer Sorge. Wie sie in der Antwort (19/29981) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/28604) schreibt, bestehen trotz einzelner positiver Entwicklungen wie etwa der Aufhebung der Sperre des Online-Dienstes Wikipedia (Dezember 2019), der Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts zur Aufhebung der Verurteilung von Angehörigen der Organisation der „Akademiker für den Frieden“ (Juli 2019) oder zuletzt der Haftentlassung des Journalisten und Autors Ahmet Altan, schwerwiegende strukturelle Defizite wie die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz und die weite Anwendung von Anti-Terror-Gesetzgebung weiter fort.
Der Europäische Rat habe in einer Erklärung Ende März 2021 die jüngsten Rückschritte bei der Achtung von Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten in der Türkei benannt und betont, dass die Einhaltung der Menschrechte weiterhin integraler Bestandteil des Dialogs mit der Türkei bleibe. Der Rat habe Gespräche über die Gestaltung der künftigen EU-Türkei-Beziehungen auf Basis eines abgestuften und ausgewogenen Ansatzes angeboten. „Der Prozess ist an konkrete Bedingungen geknüpft und bei unzureichendem Fortschritt oder erneuten Provokationen der türkischen Seite umkehrbar“, schreibt die Bundesregierung.