Instrumentalisierung der Anti-Corona-Politik-Demonstrationen
Berlin: (hib/STO) Um die Gefahr einer rechtsextremen und verschwörungsideologischen Instrumentalisierung der Anti-Corona-Politik-Demonstrationen geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/25993) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25122). Danach setzt sich das Spektrum an Personen, das sich gegen die aktuellen staatlichen Corona-Beschränkungsmaßnahmen wendet, aus einem sehr heterogenen Personenkreis zusammen. In diesem seien augenscheinlich neben Anhängern der Querdenken-Bewegung, Verschwörungsideologen, Esoterikern, Friedensaktivisten und weiteren Bürgern, die nicht mit den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung einverstanden sind, auch Rechtsextremisten und „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ vertreten.
Eine quantitative Aussage hierzu sei nicht möglich, schreibt die Bundesregierung weiter. Sie prüfe fortlaufend, ob Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen von einzelnen Personen oder Personenzusammenschlüssen im Zusammenhang mit der Ablehnung staatlicher Maßnahmen gegen die Pandemie ausgehen.
Seit Beginn der Corona-Krise versuchen rechtsextreme Akteure den Angaben zufolge aktiv, den bei Demonstrationsteilnehmern aus dem esoterischen oder verschwörungsideologischen Milieu bestehenden Unmut über die Maßnahmen zum Infektionsschutz und über Einschränkungen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens zu nutzen. Dies geschehe sowohl in den sozialen Medien als auch im Rahmen von Demonstrationen. In diesem Kontext sei es nicht ausgeschlossen, dass Esoteriker und Verschwörungsideologen sich zusätzliches radikales Gedankengut aneignen. Auch könne die hohe digitale Vernetzung der Szenen zu einer fortschreitenden Radikalisierung führen.
Die politische Bildungsarbeit werde dabei mit noch schwierigeren Herausforderungen als bisher konfrontiert sein, führt die Bundesregierung ferner aus. Es sei davon auszugehen, dass zumindest Teile der Anti-Corona-Demonstranten, die gegebenenfalls noch mit Maßnahmen der politischen Bildung erreicht werden, diesen Radikalisierungsprozess von Teilen des Spektrums nicht erkennen oder nicht wahrhaben können oder wollen. Dies sorge dafür, „dass Maßnahmen der politischen Bildung nun nicht mehr nur Informationen über Verschwörungserzählungen und -ideologien etc. im Kontext der Pandemie bereitstellen müssen, sondern gleichzeitig vermitteln müssen, wo und in welcher Form Extremisten sich des Themas und der Proteste bemächtigen“.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat laut Vorlage Erkenntnisse darüber, dass in der sogenannten Querdenker-Bewegung oder zumindest in den Veranstaltungen, die von dieser organisiert werden, auch Extremisten sowie „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Erscheinung treten. Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern beobachteten verfassungsfeindliche Tendenzen im Rahmen ihrer Aufgaben und in den Grenzen ihrer gesetzlichen Befugnisse. Insofern sei im Rahmen der allgemeinen Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden eine Beobachtung auch dieser Bewegung naheliegend und finde auch statt.