Programm „Polizei 2020“
Berlin: (hib/STO) Über das Programm „Polizei 2020“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25651) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/24598). Danach soll mit dem Programm das polizeiliche Informationswesen modernisiert und harmonisiert sowie die bisher heterogene Datenhaltung durch ein gemeinsames „Datenhaus“ vereinheitlicht werden.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, handelt es sich bei dem im Jahr 2017 vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat initiierten Programm um ein übergreifendes Vorhaben von Bund und Ländern. Die entsprechenden Strukturen, Projekte und Vorhaben zur Umsetzung der Ziele seien in Bund und Ländern aufgebaut worden und spiegelten sich in den entsprechenden Gremien wider. Es würden an zentraler Stelle einheitliche, moderne Verfahren entwickelt, die von allen Polizeien nach gleichen Standards zu nutzen seien.
Damit werde deutlich, dass es sich bei dem Programm Polizei 2020 nicht primär um ein IT-Großprojekt handelt, heißt es in der Antwort ferner. Vielmehr seien die entsprechenden fachlichen und technischen Prozesse sowie die föderalen Bedarfe ebenfalls zu berücksichtigen. Insgesamt werde das Programm „als Organisationsentwicklungsvorhaben verstanden, welches auf die digitale Transformation der Polizeiarbeit abzielt“.
Das Jahr 2020 ist den Angaben zufolge als der gemeinsame Ausgangspunkt und eigentliche Start des Programms zu sehen, das mit der Einrichtung des Polizei-IT-Fonds in die Umsetzung übergeht. „Das Programm Polizei 2020 selbst befindet sich in der abschließenden Phase der konzeptionellen Vorbereitungen“, schreibt die Bundesregierung mit Stand vom 28. Dezember vergangenen Jahres. 2020 seien die notwendigen gemeinsamen Grundlagen zur Finanzierung, Steuerung und Realisierung des Programms gelegt worden. Hervorzuheben sei insbesondere die Einrichtung des Polizei-IT-Fonds zur Finanzierung und Regelung der Zusammenarbeit bei der Modernisierung des polizeilichen Informationswesens von Bund und Ländern.
Zur Frage, welchen Zeitraum die zeitliche Umsetzungsplanung umfasst, führt die Bundesregierung aus, dass mit der Einrichtung des Polizei-IT-Fonds im Jahr 2020 eine mittelfristige Planung von fünf Jahren umfasst und jährlich fortgeschrieben werde. Beim grundsätzlichen Planungshorizont werde von einem Zeitraum von zirka zehn Jahren ausgegangen.