27.08.2021 | Parlament

„Doping-Opfern dauerhaft helfen“

Älter Frau hört gespannt zu, was eine jüngere Frau zu berichten hat. Eine weitere weibliche Person hört zu.

Die SED-Opferbeauftragte im Gespräch mit Mitarbeiterinnen des Doping-Opfer-Hilfe Vereins. (© DBT/Schwiderski)

Am Freitag, 27. August 2021, besuchte die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke den Doping-Opfer-Hilfe Verein (DOH), um sich über die Arbeit der Beratungsstelle sowie über die aktuellen Herausforderungen vor denen die Doping-Opfer stehen zu informieren .

Nach aktuellen Schätzungen kann man von bis zu 15.000 Athletinnen und Athleten ausgehen, die von dem staatlich gelenkten Dopingsystem betroffen waren. An den körperlichen Spätfolgen des Dopings leiden schätzungsweise rund 3.000 ehemalige Athletinnen und Athleten bis heute. Auch wenn in den letzten Jahren weitreichende Forschung zum Dopingsystem im DDR-Leistungssport geleistet wurde, gibt es weiterhin blinde Flecken. So sind die Doping-Tests im Breitensport oder auch das Trainingsumfeld, in welchem insbesondere sexualisierte Gewalt eine wesentliche Rolle gespielt hat, bisher nicht umfassend erforscht. Viele für das Thema Doping relevante Archivbestände sind noch nicht ausreichend erschlossen. Im Bereich der Gesundheitsforschung sind die Kenntnisse zu den psychischen, psychosomatischen und physischen Auswirkungen des Dopings noch unzureichend und Nebenwirkungen und Langzeitfolgen einzelner Präparate nicht umfassend erforscht. Hier erhofft sich die SED-Opferbeauftragte von in diesem Jahr neu eingerichteten länderübergreifenden Forschungsverbund „Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht“ wichtige Erkenntnisse.


Bis Ende 2019 hatten Betroffene die Möglichkeit eine einmalige Unterstützung auf Basis des Zweiten Dopingopfer-Hilfe-Gesetzes zu beantragen. Diese Unterstützung wurde von mehr als 1.500 Betroffenen in Anspruch genommen. Die Beratungsarbeit der DOH zeigt, dass eine Vielzahl von Betroffenen erst jetzt, rund zwei Jahre nach Ende der Antragsfrist, sich mit diesem Teil ihrer Biografie auseinandersetzen und in vielen Fällen die gesundheitlichen Folgen erst jetzt sichtbar werden. Zudem gibt es die Betroffenen der geheimen Doping-Versuchsreihen im DDR-Breitensport, über die erst in den letzten Jahren Informationen bekannt wurden.

Mit Blick auf die Vielzahl an Betroffenen braucht es aus Sicht der SED-Opferbeauftragten eine langfristige Absicherung der Beratungsangebote, in denen auch die begleitenden Umstände des Dopings und den heutigen Umgang in den Familien eine Berücksichtigung finden sollte. Besonders wichtig ist der SED-Opferbeauftragten, dass Betroffene die sich erst jetzt melden auch Zugang zu Hilfen erhalten. In 2019 wurde durch einen Beschluss des Bundestages die Frist für die Beantragung für Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen aufgehoben. Die SED-Opferbeauftragte wirbt dafür, auch für die Dopingopfer eine dauerhafte Hilfe zu schaffen.