Parlament

Die Wahl des Bundespräsidenten

Die 17. Bundesversammlung hat Dr. Frank-Walter Steinmeier am Sonntag, 13. Februar 2022, erneut zum Bundespräsidenten gewählt. Steinmeier erhielt im ersten Wahlgang 1.045 von 1.437 abgegebenen Stimmen. Die Bundesversammlung wird aus den 736 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und ebenso vielen von den Volksvertretungen der 16 Bundesländer bestimmten Delegierten gebildet. Die Versammlung ist unter Vorsitz von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas zum einzigen Zweck zusammengetreten, um den Bundespräsidenten zu wählen.

Auf die Mitbewerber Steinmeiers entfielen folgende Stimmen: Der von der Linken aufgestellte Mediziner Dr. Gerhard Trabert erhielt 96 Stimmen, der von der AfD nominierte Ökonom Prof. Dr. Max Otte vereinte 140 Stimmen auf sich und die von den Freien Wählern als Kandidatin aufgestellte Astrophysikerin Dr. Stefanie Gebauer wurde von 58 Mitgliedern gewählt. 86 Mitglieder der Bundesversammlung enthielten sich, 12 Stimmen waren ungültig. Um gewählt zu werden, waren 737 Stimmen erforderlich.

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Größte parlamentarische Versammlung

Die Bundesversammlung ist die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland. Ihre einzige Aufgabe besteht darin, den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin zu wählen. Die Versammlung tritt in der Regel nur alle fünf Jahre zusammen. 

Ort und Zeit der Bundesversammlung bestimmt der Präsident oder die Präsidentin des Deutschen Bundestages. Er oder sie ist auch für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung zuständig. Die Wahl des Bundespräsidenten ist in Artikel 54 Absatz 4 des Grundgesetzes geregelt.

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Bewerber um das Präsidentenamt

Amtsinhaber Dr. Frank-Walter Steinmeier hatte bereits am 28. Mai des vergangenen Jahres seine Bereitschaft zu einer weiteren Kandidatur erklärt. Die SPD hatte Steinmeier noch am gleichen Tag ihre Unterstützung zugesagt. Am 23. Dezember 2021 gab die FDP ihre Unterstützung bekannt, am 4. Januar 2022 folgten Bündnis 90/Die Grünen und einen Tag darauf CDU und CSU.

Am 11. Januar 2022 schlug Die Linke den Mainzer Allgemein- und Notfallmediziner Dr. Gerhard Trabert für das Amt des Bundespräsidenten vor. Am 25. Januar 2022 nominierte die AfD den Ökonomen und Publizisten Prof. Dr. Max Otte für das Amt des Bundespräsidenten. Außerdem wurde am 3. Februar 2022 die Astrophysikerin Dr. Stefanie Gebauer von den Freien Wählern als Kandidatin aufgestellt.

Bundestagsmitglieder und Vertreter der Länder

Die Bundesversammlung besteht aus allen Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Danach umfasste die Versammlung bei der Wahl von Dr. Frank-Walter Steinmeier am 12. Februar 2017 insgesamt 1.260 Mitglieder (630 Bundestagsabgeordnete und 630 von den Landesparlamenten bestimmte Mitglieder). Der kommenden Bundesversammlung werden entsprechend 1.472 Mitglieder angehören (736 Bundestagsabgeordnete und 736 von den Landesparlamenten bestimmte Mitglieder).

Wie viele Vertreter die einzelnen Länder in die Bundesversammlung entsenden dürfen, errechnet sich anhand ihrer Bevölkerungszahlen. Die Ländervertreter müssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in den jeweiligen Volksvertretungen gewählt sein. Bei ihnen handelt es sich meistens um Landtagsabgeordnete, es können aber auch Kommunalpolitiker und Persönlichkeiten aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Mandat erhalten.

Demnach haben zur 17. Bundesversammlung die Volksvertretungen der Bundesländer 94 Mitglieder aus Baden-Württemberg, 115 aus Bayern, 30 aus Berlin, 24 aus Brandenburg, sechs aus Bremen, 16 aus Hamburg, 53 aus Hessen, 16 aus Mecklenburg-Vorpommern, 73 aus Niedersachsen, 156 aus Nordrhein-Westfalen, 37 aus Rheinland-Pfalz, neun aus dem Saarland, 39 aus Sachsen, 21 aus Sachsen-Anhalt, 27 aus Schleswig-Holstein und 20 aus Thüringen entsendet.

Nominierung und Ablauf der Wahl

Die Wahl des Bundespräsidenten findet geheim und ohne vorherige Aussprache statt. Theoretisch ist jeder beziehungsweise jede Deutsche wählbar, sofern er oder sie das 40. Lebensjahr vollendet hat. Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten können von jedem Mitglied der Bundesversammlung unterbreitet werden.

Erreicht keiner der Kandidaten im ersten und zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte der Stimmen, kommt es zu einem dritten Wahlgang. Hier genügt eine relative Mehrheit: Es gewinnt, wer die meisten Stimmen erhält. Für den zweiten oder dritten Wahlgang können auch neue Wahlvorschläge unterbreitet werden.

Amtsantritt des Bundespräsidenten

Die Bundestagspräsidentin gibt das Ergebnis der Stimmenauszählung bekannt und fragt die gewählte Person, ob sie die Wahl annimmt. Nach einer kurzen Ansprache der oder des Gewählten erklärt die Bundestagspräsidentin die Bundesversammlung für beendet. Ihre Aufgabe ist erfüllt. Der zukünftige Bundespräsident tritt sein Amt an, sobald die Amtszeit des Vorgängers abgelaufen ist. Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts eines Bundespräsidenten tritt der Nachfolger das Amt an, sobald er die Annahme der Wahl erklärt hat.

Ein neu gewählter Bundespräsident leistet bei Amtsantritt folgenden Eid: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

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(vom/eis/irs/13.02.2022)