Internationales

Auswahlverfahren für Schülerinnen und Schüler

(© DBT/Schüring)

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen ein zweistufiges Auswahlverfahren durchlaufen. Das Auswahlverfahren läuft zunächst über ausgewiesene Jugendaustauschorganisationen, die im Auftrag des Deutschen Bundestages das Parlamentarische Patenschafts-Programm durchführen.

Vorauswahl durch die Austauschorganisationen

Die Mitarbeiter der Austauschorganisationen erhalten die Bewerbungsunterlagen und entscheiden jedes Jahr im Herbst, ob die Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden. In diesen Gesprächen, an die sich eine Diskussionsrunde und ein Test der allgemeinen politischen Bildung anschließen, wird geprüft, ob die Bewerber für ein Stipendium in den USA geeignet sind. Neben guten Schulleistungen und guten Englischkenntnissen der Bewerber kommt es vor allem auch auf die soziale Kompetenz, das politische Allgemeinwissen und das Interesse am politischen und gesellschaftlichen Leben an.

Entscheidend für die Auswahl ist das gesamte Persönlichkeitsbild und die Eignung als Juniorbotschafter oder Juniorbotschafterinnen am PPP teilnehmen zu können.

Nominierung durch die Bundestagsabgeordneten

Im zweiten Schritt des Verfahrens wählt der oder die für den Wahlkreis zuständige Bundestagsabgeordnete einen Kandidaten aus der Liste der Austauschorganisation aus. Er oder sie entscheidet, wen er am besten dafür geeignet hält, Deutschland in den USA als Junior-Botschafter oder Botschafterin zu vertreten. Diese Entscheidung fällt in der Regel in der Zeit von Januar bis Mitte Februar des Ausreisejahres.

Die Abgeordneten können die nominierten Kandidaten auch zu einem Gespräch einladen. In den 299 Bundestagswahlkreisen stehen 235 Stipendien für Schüler sowie 65 Stipendien für junge Berufstätige zur Verfügung. Ob in den Wahlkreisen ein Stipendium an einen Schüler/-in oder an einen jungen Berufstätigen oder zusätzlich an einen jungen Berufstätigen vergeben wird, ist abhängig von der Bewerberlage.

Was ist noch wichtig?

Bitte beachten Sie, dass weder die Bewerbung zum PPP noch die Teilnahme am Vorauswahlverfahren zu einem Rechtsanspruch auf ein Stipendium führen. Die Nominierung steht unter dem Vorbehalt ärztlich bescheinigter gesundheitlicher Eignung. Darüber hinaus unterliegt die Feststellung der gesundheitlichen Eignung den Aufnahmebedingungen der amerikanischen Partner. Die Austauschorganisationen können die Vorlage von ärztlichen Attesten verlangen. Die Nominierung steht auch unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Ausreise die Teilnahmevoraussetzungen (Versetzung, Schulnotenniveau, erster Wohnsitz in Deutschland) tatsächlich erfüllt werden.