Parlament

Bundestag lehnt Einspruch gegen Ordnungsruf ab

Mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen der AfD hat der Bundestag am Freitag, 31. Januar 2025, ohne Aussprache einen fristgerechten Einspruch des Abgeordneten Stephan Brandner (AfD) gegen einen ihm erteilten Ordnungsruf zurückgewiesen. Der Abgeordnete hatte den Ordnungsruf tags zuvor in der 210. Sitzung des Bundestages erhalten.

Der Ordnungsruf wurde von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) im Nachgang einer Debatte zu Anträgen zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD erteilt. Pau sprach den Ordnungsruf aus, weil der Abgeordnete den SPD-Parlamentarier Helge Lindh als „Sozialfaschist“ bezeichnete.

Mit einem Ordnungsruf kann der Sitzungspräsident oder die Sitzungspräsidentin den Redner, der die parlamentarische Ordnung beispielsweise durch Beleidigungen oder andere Störungen verletzt, förmlich zur Ordnung rufen. Nach Paragraf 39 der Geschäftsordnung des Bundestages können betroffene Mitglieder des Bundestages bis zum nächsten Plenarsitzungstag schriftlich begründete Einsprüche einlegen, über die das Plenum dann ohne Aussprache entscheidet. (ste/31.01.2025)