Novelle des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes beraten
Der Bundestag hat am Freitag, 20. Dezember 2024, einen Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen „zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ (20/14034) erstmals debattiert. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesetzentwurf von SPD und Grünen
Die Tierhaltungskennzeichnung soll auf die Außer-Haus-Verpflegung und auf weitere Schweinefleischprodukte ausgeweitet werden. Darauf zielt der Gesetzentwurf der beiden Fraktionen ab. In der Außer-Haus-Verpflegung gebe es üblicherweise nur wenige bis keine Informationen zu den Haltungsbedingungen der Tiere, von denen die Lebensmittel stammen, heißt es in dem Entwurf. Insbesondere gebe es in diesem Bereich keine verpflichtende Kennzeichnung.
Um auch in diesem Bereich dem Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach mehr Information und Transparenz nachzukommen, soll mit dem Gesetz die Tierhaltungskennzeichnung auf diesen Bereich ausgeweitet werden. „Der Endverbraucher kann sodann durch die Einführung der verbindlichen Kennzeichnung in die Außer-Haus-Verpflegung beispielsweise im Restaurant, in Kantinen oder am Imbiss eine informierte Kaufentscheidung hinsichtlich der Haltungsbedingungen der Tiere, von denen das Lebensmittel stammt, treffen“, schreiben die Abgeordneten.
Um die Sichtbarkeit der Tierhaltungskennzeichnung zu erhöhen, soll sie ihren Vorstellungen nach außerdem auf weitere Lebensmittel, die vom Schwein stammen, ausgedehnt werden. (hau/20.12.2024)