Errichtung einer Spitzensport-Agentur
Der Spitzensport bildete thematisch den Abschluss der Sitzungswoche am Freitag, 6. Dezember 2024. Dazu hatten die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur vorgelegt (Sportfördergesetz, 20/14023). Im Anschluss an die erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Sportausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Mit ihrem Gesetzentwurf reagieren die Koalitionsfraktionen darauf, dass trotz des starken Anstiegs der Förderung des Spitzensports aus öffentlichen Bundesmitteln die Zahl der Medaillen und ersten Plätze insbesondere bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften „im Vergleich zum Mitteleinsatz“ nicht erhöht werden konnte. Mit Blick auf das Reformkonzept zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung aus dem Jahr 2016 heißt es in der Vorlage: Die punktuelle Veränderung von einzelnen Strukturelementen des Leistungssports beziehungsweise der Spitzensportförderung allein habe keine tiefgreifenden Weiterentwicklungen ermöglicht.
Ziel dieses Gesetzes sei es daher, in einem gesamtheitlichen Ansatz den Spitzensport unter Wahrung seiner grundlegenden Werte erfolgreicher zu machen. Zu diesem Zweck solle die Förderung potenzial- und erfolgsorientierter ausgerichtet und sollen die Strukturen so gestaltet werden, „dass Spitzenathletinnen und Spitzenathleten bestmögliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Karriere zur Verfügung stehen“.
„Stellung der Spitzenathleten wird gestärkt“
Mit dem Sportfördergesetz soll die Förderung des Spitzensports erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage gestellt werden, schreiben SPD und Grüne. So werde ein gesamtheitliches und transparentes System für die zukünftige Förderung des Spitzensports in Deutschland geschaffen. Die Stellung der Spitzenathletinnen und Spitzenathleten werde gestärkt und ihre Bedürfnisse würden im Rahmen der potenzial- und erfolgsorientierten Förderung stärker in den Blick genommen. „Es werden Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt“, heißt es in dem Entwurf.
Als zentrale Stelle für die Sportförderung des Bundes wird die Spitzensport-Agentur als öffentlich-rechtliche Stiftung gegründet. „Die Spitzensport-Agentur wird mit diesem Gesetz in die Lage versetzt, zusätzlich zu der Förderung des Bundes Zustiftungen und Spenden privater Dritter entgegenzunehmen.“ Sie solle die Förderung und sportfachliche Steuerung in den Kernbereichen des Spitzensports „unabhängig und aus einer Hand gewährleisten“. Auf diese Weise werde zudem die gesellschaftliche Verwurzelung des Spitzensports gestärkt, schreiben die Abgeordneten.
Daneben soll das Sportfördergesetz erstmalig leistungs- und gesellschaftsbezogene Ziele und Rahmenbedingungen der Sportförderung des Bundes definieren. Zudem würden Werte und Integrität als Fördervoraussetzungen verankert. (eis/hau/06.12.2024)