Änderung des Produktsicherheitsgesetzes beraten
Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 4. Dezember 2024, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften (20/12716) vorgelegt. Die Vorlage wurde nach der Aussprache im Plenum an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Das Produktsicherheitsgesetz vom 27. Juli 2021 dient nach Regierungsangaben derzeit unter anderem dazu, die EU-Richtlinie 2001/95/EG in deutsches Recht umzusetzen. Es werde mit der Gesetzesänderung die Durchführungsbestimmungen zur EU-Verordnung 2023/988 enthalten. Das Produktsicherheitsgesetz regele außerdem die Anforderungen an sichere Produkte, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, soweit keine spezielleren Vorschriften vorliegen.
Schwerpunkt der Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes in Verbindung bleibt laut Regierung weiterhin die Umsetzung der europäischen Richtlinien, welche das Inverkehrbringen, das Bereitstellen und das Ausstellen von Aerosolpackungen, Aufzügen, elektrischen Betriebsmitteln, Druckbehältern, Druckgeräten, Explosionsschutzprodukten, Maschinen, Spielzeugen, Sportbooten und Wassermotorrädern regeln und die Vorgaben für umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen enthalten. (eis/04.12.2024)