Wirtschaft

Zustimmung für die Außenwirtschafts­verordnung

Der Bundestag hat am Mittwoch, 13. November 2024, der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (20/13712) zur 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung (20/12685, 20/12868 Nr. 2.1) zugestimmt. Dieser hatte empfohlen, die Aufhebung der Verordnung nicht zu verlangen. In diesem Sinne votierten alle Fraktionen außer der AfD und der Gruppen BSW und Die Linke. Mit der Änderung soll die Ausfuhr von sogenannten „Dual-use-Gütern“, also Waren mit militärischem und zivilem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden. Damit will die Bundesregierung der unkontrollierte Verbreitung neuer Technologien, die militärisch relevant sind, vorbeugen. 

Im Zentrum stehen Änderungen von Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste, in dem national erfasste Dual-use-Güter enthalten sind. Fortan sind sogenannte Emerging Technologies etwa parametrische Signalverstärker, kryogene Kühlsysteme und Quantencomputer der Ausfuhrkontrolle unterworfen. Daneben wurden Verstöße gegen weitere Vorschriften der Russland-Sanktionen als Ordnungswidrigkeiten erfasst sowie für Somalia und die Zentralafrikanische Republik Ausnahmen vom Ausfuhrverbot für Rüstungsgüter ergänzt. (eis/13.11.2024)