Forderung nach grundlegender Steuerreform beraten
Der Bundestag hat am Mittwoch, 16. Oktober 2024, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Programm für Deutschland – Ein neuer Weg für die Ertragsteuern – Grundlegende Steuerreform zur Entlastung von Familien, Mittelstand und Unternehmen“ (20/13356) beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Finanzausschuss die Federführung.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion will eine umfassende Steuerreform in Richtung des Modells des ehemaligen Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof. Die Bundesregierung solle einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten, fordert die Fraktion. Wegfallen sollen Grund-, Erbschafts- und Schenkungssteuer. Kern des Antrags ist eine einheitliche Ertragssteuer statt der bisherigen Einkunftsarten des Einkommensteuerrechts und der Körperschaftsteuer mit einem einheitlichen Satz von lediglich 22 Prozent. Inklusive eines Zuschlags, den Kommunen im Rahmen einer „Gemeindewirtschaftssteuer“ erheben können sollen, solle der Steuersatz „im Regelfall“ 25 Prozent nicht überschreiten.
Für Erwachsene soll künftig ein Grundfreibetrag von 15.000 Euro gelten, für Kinder von 12.000 Euro. Das Kindergeld soll erhalten bleiben. Zusätzlich soll es für Arbeitnehmer einen Erwerbsaufwendungspauschbetrag von 2.000 Euro geben, dafür sollen diese aber auch nur noch unmittelbare Erwerbsaufwendungen steuerlich geltend machen können. Indes sollen auch Aufwendungen für Gesundheits- und Altersvorsorge „steuerlich privilegiert“ werden. Die AfD-Fraktion will ein einheitliches Ertragsteuergesetzbuch. Abschaffen will sie dagegen das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftssteuergesetz, das Gewerbesteuergesetz und den Solidaritätszuschlag. Auch bei der Reform der Verbrauchssteuern und der Umsatzsteuer solle das Kirchhof-Modell Anwendung finden. (bal/16.10.2024)