Novellierung des Soldatenentschädigungsgesetzes erörtert
In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstag, 26. September 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts“ (20/11856) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Verteidigungsausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Ziel der Regelung ist die „transparente Ausgestaltung der Ansprüche auf Entschädigung für Personen, die eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene und damit die Beschleunigung der Verwaltungsverfahren sowie die Erhöhung der Qualität von Verwaltungsentscheidungen“, heißt es in dem Entwurf. Die bisherigen Regelungen des Soldatenversorgungsgesetzes werden zum 1. Januar 2025 in das Soldatenentschädigungsgesetz überführt und dort neu geregelt. Im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen sei jedoch ersichtlich geworden, dass Änderungen sowohl im Soldatenentschädigungsgesetz als auch im Soldatenversorgungsgesetz notwendig seien, heißt es in der Gesetzesbegründung. Durch die Änderungen sollen auch der Informationsaufwand und der Beratungsbedarf für die Betroffenen verringert werden.
Durch die Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes sollen die Zeiträume erweitert werden, in denen die Leistungen des Gesetzes in Anspruch genommen werden können. Zudem sollen Berechtigte bei Vorliegen bestimmter Fallgestaltungen gerechter versorgt werden. Zudem sollen im Unterhaltssicherungsgesetz (USG) finanzielle Benachteiligungen von Reservisten, die als Versorgungsempfänger einen kinderbezogenen Anteil des Familienzuschlags erhalten, beseitigt werden. (hau/aw/26.09.2024)