Debatte über Palliativversorgung und Hospizarbeit
Liveübertragung: Donnerstag, 17. Oktober, 18.25 Uhr
„Flächendeckende Palliativversorgung und Hospizarbeit in Deutschland verbessern“ lautet der Titel eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion (20/11430), der am Donnerstag, 17. Oktober 2024, erstmals im Parlament beraten werden soll. Nach rund 40-minütiger Debatte ist die Überweisung an die Ausschüsse vorgesehen. Der Gesundheitsausschuss soll bei den weiteren Beratungen federführend sein.
Antrag der Unionsfraktion
Die Unionsfraktion fordert eine systematische Überprüfung und Verbesserung der Palliativversorgung und Hospizarbeit. Ein Meilenstein sei das 2015 beschlossene Hospiz- und Palliativgesetz, das viele Möglichkeiten vorsehe, damit sterbende Menschen medizinische, pflegerische, psychosoziale und seelsorgerische Unterstützung erhalten könnten. Einige Maßnahmen hätten jedoch offensichtlich nicht oder nur unzureichend zu einer Verbesserung der Versorgung geführt, heißt es in dem Antrag der Fraktion.
Zahlreiche Ehren- und Hauptamtliche der Hospizarbeit und Palliativversorgung berichteten von weiterhin bestehenden Herausforderungen in ihrer Tätigkeit. Beispielsweise würden nur im ambulanten Bereich die Kosten für die Qualifizierung neuer Ehrenamtlicher refinanziert. Ferner habe die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) auf eine palliativmedizinische Unterversorgung in Krankenhäusern hingewiesen.
Arzneimittellieferengpässe deutlich spürbar
Unabhängig von den vielfältigen personellen Herausforderungen entwickele sich auch beim Einsatz von Arzneimitteln zur Symptomlinderung eine zunehmende Problemlage. So seien auch in diesem sensiblen Bereich Arzneimittellieferengpässe deutlich spürbar.
Die Abgeordneten fordern unter anderem eine Gesamtevaluation zur Umsetzung des 2015 beschlossenen Hospiz- und Palliativgesetzes inklusive Anpassungsvorschlägen, um Versorgungsstrukturen zu verbessern. Gemeinsam mit den Ländern und maßgeblichen Verbänden der Hospiz- und Palliativarbeit sollte eine umfassende Datenlage in Bezug auf die bundesweite Versorgung herbeigeführt werden. (hau/pk/12.10.2024)