Antrag zur Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken überwiesen
Der Bundestag hat sich am Freitag, 18. Oktober 2024, erstmals mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Keine Beschränkung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken – Für die Abschaffung des Digital Services Act eintreten – Bis dahin Grundrechte bei der Umsetzung wahren“ (20/13364) befasst. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Digitales.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung darin unter anderem auf, sich auf EU-Ebene für die Abschaffung des „Digital Services Act“ (DSA) einzusetzen. Die Abgeordneten befürchten, dass durch die Anwendung des DSA nicht nur – wie vorgesehen – rechtswidrige Inhalte auf Plattformen gelöscht würden, sondern dass „zur Vermeidung jeglichen Haftungsrisikos praktisch alle gemeldeten Beiträge gelöscht und die betroffenen Nutzer auf den Klageweg verwiesen werden“.
Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, in diesem Zusammenhang auf die Einsetzung von „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“ zu verzichten. Außerdem will die Fraktion die Bundesregierung auffordern, „jegliche finanzielle Zuwendung an Organisationen einzustellen, deren Tätigkeit darauf angelegt ist oder zur Folge hat, die Betreiber sozialer Netzwerke zur Löschung von Nutzerbeiträgen zu bewegen, die vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sind“.(scr/eis/irs/18.10.2024)