Unterstützung des Selbstverteidigungsrechts Israels debattiert
Die Unionsfraktion meldet Zweifel am Bekenntnis der Bundesregierung zu Israels Sicherheit an. In einer auf ihr Verlangen angesetzten Aktuellen Stunde zur „Haltung der Bundesregierung zur Unterstützung des Selbstverteidigungsrechts Israels“ thematisierte sie am Mittwoch, 16. Oktober 2024, Presseberichte, nach denen der Bundessicherheitsrat bei der Lieferung von Waffen an das Land auf der Bremse stehe.
Union: Müssen fest an der Seite Israels stehen
Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) erinnerte daran, dass die Existenz Israels und seine Sicherheit zur deutschen Staatsräson gehöre. „Dazu müssen wir stehen.“ Das gelte erst recht nach dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, gegen den sich Israel genauso zur Wehr setze, wie gegen die Angriffe von Huthis, der Hisbollah und des „Schreckensregimes der Mullahs im Iran“.
Wenn es zutreffe, dass es seitens der Bundesregierung „Blockaden“ und „Verzögerungen“ bei Waffenlieferungen für Israel gegeben hat, dann habe sich die Bundesregierung gegen die zentrale deutsche Zusage an Israel versündigt, sagte Wadephul. „Wir müssen fest an der Seite Israel stehen.“
Schulze: Selbstverteidigungsrecht steht außer Frage
Entwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) versicherte, dass Deutschland Israel auch mit Waffen unterstütze. „Das Selbstverteidigungsrecht Israels steht außer Frage.“ Es dürfe in der Frage seines Existenzrechts „auch nicht den Hauch eines Abers oder irgendwelche Relativierungen geben.“ Hamas, Hisbollah und Iran gehe es um die Vernichtung Israels.
Zugleich sei das Leid unfassbar, dass dieser Krieg in der Folge des Terrors der Hamas auch in der palästinensischen Bevölkerung verursache. „Die Palästinenserinnen und Palästinenser brauchen Hilfe, brauchen Hoffnung und Perspektiven. Sie haben ein Recht auf die Einhaltung der humanitären Regeln“, sagte Schulze. Auch deshalb setze sich die Bundesregierung für einen Waffenstillstand, für die Befreiung der israelischen Geiseln und letztlich auch für eine Zwei-Staatenlösung ein.
AfD übt heftige Kritik an Habeck und Baerbock
Joachim Wundrak (AfD) kritisierte, dass Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) das Recht Israels zur Selbstverteidigung nicht sonderlich ernst zu nehmen scheine. So habe Habeck die Lieferung von gepanzerten Fahrzeugen für die israelische Polizei abgewiesen mit der Begründung, dass es sich hierbei um Kriegsgerät handle. „So sieht es also aus, wenn grüne Strategen das Existenzrecht Israels verteidigen.“
Es verwundere auch nicht, dass die Grünen-Minister Habeck und Baerbock in diesem Jahr offenbar Waffenlieferungen an Israel über Monate blockiert haben, so Wundrak.
Grüne: Entscheidungen entlang des Völkerrechts
Deborah Düring (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass die Debatte der dramatischen Situation in der Region nicht gerecht werde. „Während im Nahen Osten das Leid der Zivilbevölkerung jeden Tag zunimmt, wird hier eine Selbstverständlichkeit skandalisiert“: Entscheidungen zu Waffenlieferungen würden „grundsätzlich entlang des Völkerrechts getroffen“.
Das Selbstverteidigungsrecht und die Sicherheit Israels seien Kernbestand deutscher Verantwortung. Genauso sei Deutschland dem Völkerrecht und der Sicherheit der eigenen Soldaten verpflichtet. „Auch deshalb verurteilen wir den Angriff auf die UN-Friedensmissionen UNIFIL.“
FDP fordert Aufklärung offener Fragen
Wolfgang Kubicki (FDP) sagte, es stehe die Frage im Raum, ob die Außenministerin und der Vizekanzler im Bundessicherheitsrat dazu beigetragen haben, Waffenlieferung an Israel zu erschweren, zumindest zu verzögern oder gar zu unterbinden. „Das möchte ich nicht glauben.“ Es würde bedeuten, dass nicht nur all die „Nie wieder ist jetzt“-Bekenntnisse als Lügen entlarvt würden, sondern dass „unsere Staatsräson mit Füßen getreten“ würde.
Sollte sich bewahrheiten, dass Deutschland die schriftliche Zusicherung von Israel verlangt habe, Waffen nicht völkerrechtswidrig einzusetzen, „müsste sich jeder, der nur einen Hauch um die historisch Schuld Deutschlands weiß, angesichts einer solchen Anmaßung in Grund und Boden schämen“. (ahe/16.10.2024)