Parlament

Kleinwächter nicht zum Bundestagsvizepräsidenten gewählt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Oktober 2024, in geheimer Wahl den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/12880) abgelehnt, in dem sie ihren brandenburgischen Abgeordneten Norbert Kleinwächter für das Amt eines Stellvertreters der Bundestagspräsidentin nominiert hatte. Auf Kleinwächter entfielen 86 Stimmen, 556 votierten gegen ihn, es gab zehn Enthaltungen. Die erforderliche Mehrheit von 367 Stimmen hatte er somit verfehlt.

Der 38-Jährige gehört dem Bundestag seit Oktober 2017 an und zog jeweils über die Landesliste seiner Partei ins Parlament ein. Der Lehrer für Englisch und Französisch ist ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales und im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und im Finanzausschuss. Darüber hinaus ist er Vorstandsmitglied der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung, stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Französischen Parlamentariergruppe und ordentliches Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.

Dirk Brandes nicht ins PKGr gewählt

Darüber hinaus lehnte der Bundestag einen weiteren Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/12881) ab, in dem der niedersächsische Abgeordnete Dirk Brandes als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) vorgeschlagen worden war. Auf Brandes entfielen 75-Stimmen, 566 votierten gegen ihn, es gab neun Enthaltungen und eine ungültige Stimme.

Der 50-jährige Industriekaufmann gehört dem Bundestag seit 2021 an. Er ist ordentliches Mitglied im Verkehrsausschuss und im Petitionsausschuss sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Energie und im Haushaltsausschuss. Er ist zudem stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Irischen Parlamentariergruppe.

Grundlage der Abstimmung ist Artikel 45d des Grundgesetzes, der besagt, dass der Bundestag ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes bestellt. Das PKGr ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). (vom/eis/10.10.2024)

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