EU-Vorgaben für Windenergie an Land und Solarenergie erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2024, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort“ (20/12785) erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der EU-Richtlinie 2018/2001 in den Bereichen Windenergie an Land sowie Solarenergie umsetzen. Dazu sollen Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Baugesetzbuch sowie der Planzeichenverordnung, im Raumordnungsgesetz, im Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) vorgenommen werden.
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs betreffen die planerische Ausweisung von Beschleunigungsgebieten: in das Baugesetzbuch sowie in das Raumordnungsgesetz soll eine Verpflichtung aufgenommen werden, sogenannte Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie nach Artikel 15c der EU-Richtlinie 2018/2001 auszuweisen.
Zudem sollen Genehmigungsverfahren in Beschleunigungsgebieten für Vorhaben im Bereich Windenergie an Land geregelt werden. Um ein Monitoring zum Stand der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten zu ermöglichen, sollen die Vorschriften des EEG zu Informations- und Berichtspflichten im Rahmen des Bund-Länder-Kooperationsausschusses erweitert werden. (hau/mis/26.09.2024)