Abschiebemöglichkeiten nach Afghanistan und Syrien
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 27. September 2024, über mehrere von der AfD-Fraktion vorgelegte Anträge zur Erleichterung von Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien beraten. Drei Anträge mit den Titeln „Verbesserung von Abschiebungsmöglichkeiten – Eröffnung eines deutschen Verbindungsbüros in Kabul“ (20/12973), „Wiedereröffnung der Deutschen Botschaft in Damaskus“ (20/12974) und „Kein deutsches Steuergeld für die Tätigkeit der Vereinten Nationen in Afghanistan gewähren – Mögliche Zahlungen an die Taliban aufklären“ (20/12975) wurden im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Erster Antrag der AfD
Für die Eröffnung eines deutschen Verbindungsbüros in Kabul setzt sich die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/12973) ein. Wie die Abgeordneten darin schreiben, müsse sich Deutschland nach der Machtübernahme der Taliban durch die Einnahme von Kabul im August 2021, dem Untergang der Islamischen Republik Afghanistan und der Errichtung des Emirats Afghanistan „auf diplomatischer Ebene der Macht des Faktischen stellen“.
Mit dem Verbindungsbüro solle eine Anlaufstelle für noch in Afghanistan befindliche deutsche Staatsbürger errichtet werden, um die seit Schließung der deutschen Botschaft in Kabul zuständige deutsche Botschaft in Islamabad zu entlasten. Auch gehe es darum, eine Koordinierung für die Rückkehr afghanischer Staatsbürger aus Deutschland zu ermöglichen.
Zweiter Antrag der AfD
Für die Wiedereröffnung der deutschen Botschaft in Damaskus setzt sich die AfD-Fraktion in einem Antrag ein (20/12974). Mit der Wiedereröffnung solle den in Syrien befindlichen deutschen Staatsbürgern eine sichere Anlaufstelle geboten und die seit der Schließung hilfsweise zuständigen deutschen Botschaften in Beirut, Amman und Ankara entlastet werden.
Durch eine arbeitsfähige Botschaft solle eine professionelle Koordinierung für rückkehrbereite und rückkehrpflichtige syrische Staatsbürger aus Deutschland ermöglicht werden, schreiben die Abgeordneten. Mit der Wiedereröffnung der 2012 infolge des syrischen Bürgerkriegs geschlossenen Auslandsvertretung könne zudem ein „Fixpunkt für deutsche und syrische Vertreter aus der Wirtschaft geschaffen werden, insbesondere im Hinblick auf den Wiederaufbau Syrien“.
Dritter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion wendet sich gegen mögliche Zahlungen der Vereinten Nationen an die Taliban in Afghanistan. Wie sie in einem Antrag (20/12975) schreibt, wollten die Vereinten Nationen nach einem in die Presse gelangten internen Bericht im Jahr 2022 sechs Millionen Dollar an die radikalislamischen Taliban zahlen, dabei sei es um Subventionierung der Monatslöhne von Taliban-Kämpfern gegangen, die VN-Einrichtungen bewachen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf VN-Ebene eine umfassende Aufklärung über die „Zahlung von Schutzgeld durch die Vereinten Nationen an die Taliban“ zu verlangen und bis zur Erstellung eines entsprechenden VN-Berichts die deutschen Zahlungen an VN-Organisationen, Programme und Projekte in Afghanistan einzustellen. (hau/sto/27.09.2024)