Antrag zu Grenzkontrollen in Deutschland beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Juli 2024, erstmals über einen Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Die Grenzkontrollen haben sich bewährt – Deutschlands Grenzen auch über die Europameisterschaft hinaus schützen“ (20/12101) beraten. Der Antrag wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Die Unionsfraktion wollte direkt über ihren Antrag abstimmen lassen, konnte sich gegen die Koalitionsmehrheit, die für die Ausschussüberweisung plädierte, aber nicht durchsetzen.
Antrag der Union
Die CDU/CSU-Fraktion dringt auf eine Fortführung von Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen. In einem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, „die Notifizierung der Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen bis auf Weiteres über die Dauer der Fußball-Europameisterschaft hinaus zu verlängern, um der Bundespolizei so lageangepasste Grenzkontrollen zu ermöglichen“. Die offenen Grenzen in der Europäischen Union seien „eine historische Errungenschaft“, die es zu bewahren gelte, schreibt die Fraktion in der Vorlage. Offene Grenzen seien allerdings keineswegs mit ungeschützten Grenzen gleichzusetzen. Der Schengener Grenzkodex erlaube es den EU-Staaten ausdrücklich, ihre Grenzen bei Bedarf zu schützen. Das sei rechtlich zwar als Ausnahme konzipiert, doch seien Grenzkontrollen überall in der EU seit Jahren die Regel.
Die „hohe Notwendigkeit“ für Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen zeigten die jüngsten Maßnahmen während der Fußball-Europameisterschaft, heißt es in der Vorlage weiter. Seit dem 7. Juni 2024 schütze die Bundespolizei alle land-, luft- und seeseitigen deutschen Grenzen. In diesen drei Wochen habe sie an den Grenzen 603 offene Haftbefehle vollstreckt, 150 Schleuser festgenommen und 85 Fahndungstreffer mit Bezügen zur politisch motivierten Kriminalität sowie 4.659 unerlaubte Einreisen festgestellt, von denen mehr als zwei Drittel zurückgewiesen worden seien.
Rund ein Drittel der unerlaubten Einreisen sei dabei an den Grenzen zu Frankreich, Belgien, Luxemburg, Niederlanden, Dänemark sowie im See- und Luftverkehr festgestellt worden, führt die Fraktion ferner aus. Dies zeige, wie wichtig die Grenzkontrollen langfristig auch über die bisherigen Maßnahmen zu Österreich, Polen, Tschechien und der Schweiz hinaus sind. Dabei habe die Bundespolizei hinreichende Erfahrungen, um die Kontrollen so flexibel und an die Lage angepasst vorzunehmen, „dass Auswirkungen auf die Öffentlichkeit minimiert werden“. (sto/04.07.2024)