Erste Aussprache über ein „Covid-19-Rehabilitierungsgesetz“
Die AfD-Fraktion fordert die Rehabilitierung von Personen, die wegen Verstößen gegen Corona-Auflagen verurteilt wurden. Der Bundestag hat am Freitag, 5. Juli 2024, erstmal einen entsprechenden Gesetzentwurf der AfD „zur Rehabilitierung von Personen, die aufgrund von Verstößen gegen Verhaltenspflichten zur Verhinderung der Verbreitung der Covid-19-Krankheit wegen einer Straftat verurteilt oder nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz mit einer Geldbuße belegt wurden“ (Covid-19-Rehabilitierungsgesetz, 12/12034) beraten.
Die AfD hat zudem einen Antrag eingebracht, in dem es um die „Rehabilitierung von Soldaten und Reservisten wegen Verstößen gegen die Duldungspflicht betreffend die Covid-19-Schutzimpfung“ (20/12093) geht. Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen übernimmt in beiden Fällen der Rechtsausschuss die Federführung.
Gesetzentwurf der AfD
Der Gesetzentwurf der AfD sieht vor, die strafgerichtlichen Urteile und Bußgeldbescheide aufzuheben, die aufgrund von Verstößen gegen die Verhaltenspflichten zur Verhinderung der Verbreitung der Covid-19-Krankheit ergangen sind oder erlassen wurden. Die Urteile sollen nach dem Willen der Fraktion pauschal durch Gesetz aufgehoben werden. Gezahlte Geldstrafen sollen zurückgezahlt werden, heißt es in dem Antrag.
Wird das Verfahren durch Auflage eingestellt, soll es zur Rückzahlung oder einer Kompensation kommen, schreiben die Abgeordneten. Einträge im Bundeszentralregister will die Fraktion getilgt wissen. Die Aufhebung der Urteile solle für den einzelnen Betroffenen mit einer Entschädigung in Höhe der nachgewiesen aufgewandten Kosten der Rechtsverteidigung verbunden sein. Ebenso sollen die Bußgeldbescheide, die wegen Verstößen aufgrund von Bestimmungen ergangen sind, aufgehoben und Geldbußen zurückgezahlt werden. Laufende Straf- und Bußgeldverfahren sollen nach dem Willen der Fraktion eingestellt werden. (hau/05.07.2024)