Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Bosnien und Herzegowina
Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der durch die Europäische Union geführten Operation Eufor Althea in Bosnien und Herzegowina beteiligen. Das fordert die Bundesregierung in einem Antrag (20/11413), der am Mittwoch, 5. Juni 2024, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Auswärtige Ausschuss die Federführung.
Antrag der Bundesregierung
Zu den vorgesehenen Aufgaben gehören die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte, die Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben. Zentrale Aufgabe von Eufor Althea ist den Angaben zufolge die Unterstützung der weiterhin andauernden und bisher erfolgreichen Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens von 1995. Seither hätten keine Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina stattgefunden.
Innenpolitisch sei Bosnien und Herzegowina jedoch weiterhin von Spaltung geprägt, heißt es in der Vorlage. Die staatliche Einheit des Landes werde insbesondere vom Präsidenten der Entität Republika Srpska, Milorad Dodik, in Frage gestellt und eine Sezession rhetorisch wie durch verfassungswidrige Entscheidungen befördert. Darüber hinaus seien die politischen Rahmenbedingungen in Bosnien und Herzegowina durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet, „das auf gesamtstaatlicher Ebene in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist“. Nationalistisch geprägte Parteien hemmten durch teils umfangreiche Nutzung von Vetomöglichkeiten den Reformprozess.
Wichtige Reformfortschritte erzielt
Trotz dieser schwierigen Bedingungen habe Bosnien und Herzegowina in den vergangenen Monaten einige wichtige Reformfortschritte erzielt, die am 21. März 2024 vom Europäischen Rat mit dem Beschluss zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen honoriert worden seien, schreibt die Bundesregierung. Weitere Reformen, insbesondere in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Stärkung der Institutionen seien notwendig.
Förderlich wirke, dass der angestrebte EU-Beitritt von Bosnien und Herzegowina das politische Ziel ist, das nahezu von allen politischen Entscheidungsträgern in Bosnien und Herzegowina öffentlich vertreten werde. „Das Streben nach einer EU-Mitgliedschaft genießt in der Bevölkerung hohe Zustimmung“, heißt es in der Vorlage. Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordere neben politischem Willen „eine stabile Sicherheitslage“. (hau/05.06.2024)