Umweltbericht der Bundesregierung beraten
Am Mittwoch, 12. Juni 2024, hat das Parlament den von der Bundesregierung vorgelegten Umweltbericht 2023 (20/11330) beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Unterrichtung an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen wird der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz federführend sein.
Unterrichtung der Bundesregierung
In jüngerer Zeit seien Umwelt und Natur weltweit besonderem Druck ausgesetzt, heißt es im Umweltbericht. Allen voran der menschengemachte Klimawandel, der weltweite Biodiversitätsverlust und die globale Verschmutzung setzten Ökosysteme unter Druck und gefährdeten die Grundlagen des menschlichen Lebens.
Der alle vier Jahre erscheinende Bericht möchte verdeutlichen, welche Belastungen auf Klima, Wasser, Böden, Luft sowie der Natur liegen. In dem Papier werden Maßnahmen aufgelistet, die von der Bundesregierung zum Schutz dieser Lebensgrundlagen ergriffen wurden oder geplant sind.
Art der Wärmebereitstellung ändern
Um Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, soll die Art der Wärmebereitstellung grundlegend geändert werden. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, bis 2030 in Deutschland mindestens 50 Prozent der kommunalen Wärmeversorgung klimaneutral zu erzeugen, bis 2045 soll der Wärmesektor in Deutschland nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien basieren. Außerdem soll der Verkehr in Deutschland spätestens im Jahr 2045 nahezu unabhängig von Energieträgern mit fossilem Kohlenstoff und somit weitgehend treibhausgasneutral gestaltet werden. Bis zum Zwischenziel 2030 soll der CO2-Ausstoß des Verkehrssektors im Vergleich zu 1990 um 48 Prozent sinken.
Deutschland habe die Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen seit 2005 deutlich reduziert, schreibt die Regierung. Anlass zur Sorge gäben aber unverändert hohe Treibhausgas-Emissionen im Gebäudesektor, die Wasserqualität sowie der Zustand von Wäldern und Mooren, die infolge der Trockenheit geschädigt seien. (nki/hau/12.06.2024)