Abgeordnete debattieren Antrag zum Wiederaufbau im Ahrtal
Die Unionsfraktion will den „Wiederaufbau im Ahrtal durch Anpassungen bei der Aufbauhilfe 2021 beschleunigen“ und hat einen entsprechenden Antrag (20/10382) eingebracht. Nach einer Debatte im Bundestag am Donnerstag, 22. Februar 2024, wurde der Antrag in den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung überwiesen.
Antrag der CDU/CSU
Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag Änderungen am Regelwerk der Aufbauhilfe für das Ahrtal in Rheinland-Pfalz, das im Juli 2021 Schauplatz einer Flutkatastrophe war.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit dem Land Rheinland-Pfalz und gegebenenfalls anderen Bundesländern aufzuzeigen, was innerhalb des geltenden Rechtsrahmens noch getan werden kann, um den Wiederaufbau zu beschleunigen.
Zusammenlegung gleichartiger Anlagen
Das Regelwerk solle vor allem im Hinblick auf eine Reihe von Punkten überarbeitet werden, die Kommunen, Bürger, Vereine und Unternehmen „weiterhin vor unlösbare Probleme stellen“.
Dazu zählt etwa, die Zusammenlegung mehrerer gleichartiger Anlagen wie Sportplätze zu ermöglichen, wenn deren Kosten die Summe eines Wiederaufbaus der Einzelanlagen insgesamt nicht überschreiten. Auch sollten die Kosten für die Aufrüstung auf den aktuellen technischen Stand nicht nur bei Projekten übernommen werden, die einen Bauantrag erfordern, sondern auch bei „unabwendbar notwendig gewordenen Sanierungen“.
Errichtung von Nahwärmenetzen
Die Errichtung von Nahwärmenetzen will die Unionsfraktion aus den Wiederaufbau-Mitteln mindestens bis zu der Höhe fördern, die die Wiedererrichtung zerstörter Heizanlagen einzelner Gebäude gekostet hätte.
Zinskosten auf Liquiditätskredite für die Vorfinanzierung von Wiederaufbaumaßnahmen sollten den Kommunen aus Mitteln des Wiederaufbauhilfefonds erstattet werden, wenn es noch keine Abschlagszahlungen gab oder diese nicht ausreichen.
Förderung energetischer Standards
Ebenso will die Fraktion, dass die Kommunen aus dem Fonds bereits dann Mittel abrufen können, wenn ein genehmigter kommunaler Maßnahmenplan zum Wiederaufbau mit Kostenschätzung vorliegt. Zudem sollten gesetzlich vorgesehene energetische Standards aus dem Fonds gefördert werden können.
Darüber hinaus muss nach Ansicht der Union klargestellt werden, dass die Verlegung von Gebäuden an einen hochwassersicheren Standort aus Mitteln des Fonds förderfähig ist. Zur Begründung heißt es, im Ahrtal sei die Zahl der noch nicht abgeschlossenen Wiederaufbauprojekte immer noch sehr hoch. (hau/vom/22.02.2024)