Experten fordern Korrekturen bei Herkunftsnachweisregister
Zeit:
Montag, 11. März 2024,
14
bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.800
Sachverständige fordern Korrekturen an der Verordnung der Bundesregierung für ein Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen oder unvermeidbarer Abwärme (20/10159). Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am Montag, 11. März 2024, deutlich. Mehrere Experten sprachen sich für eine bürokratieärmere Gestaltung der Register aus und verlangten, die Herkunftsnachweise international handelbar zu gestalten.
Dr. Kai Roger Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), begrüßte den Aufbau des Registers, warnte jedoch vor „Bürokratiefallen“. Überregulierung sollte vermieden werden. Daher müssten Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Registern und Datenbanken „noch stärker genutzt werden“. Seiner Auffassung nach sollten zudem die geplanten Vorschriften über die Verwendung, also die Entwertung von Herkunftsnachweisen für Gas, das über ein Gasversorgungsnetz geliefert wird, deutlicher zum Ausdruck bringen, „dass Herkunftsnachweise für den bilanziellen Handel sowohl mit Biomethan als auch mit Wasserstoff uneingeschränkt verwendet werden dürfen“.
Übergeordnetes Ziel der Einführung von „neuer Gase“
Dr. Timm Kehler, Vorstand im Verein Zukunft Gas, verwies darauf, dass das übergeordnete Ziel der Einführung von „neuen Gasen“ die Treibhausgasreduktion sei. Vor diesem Hintergrund sei es „erstaunlich“, dass in dem Register sehr viele detaillierte Angaben für die registrierten Energieträger dokumentiert würden, „aber eben nicht deren Treibhausgaseinsparungen“. Nur mit dem Ausweis der Treibhausgaseinsparungen entstehe aber eine echte Vergleichbarkeit und Anrechenbarkeit, befand er. Herkunftsnachweise für neue Gase sollten zudem unabhängig von der physischen Lieferung gehandelt werden dürfen. Dieses Book & Claim oder Ticketing genannte Prinzip werde bereits seit Jahrzehnten beim Strom angewandt und habe sich europaweit bewährt, sagte Kehler.
John Miller, stellvertretender Geschäftsführer beim Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW), machte deutlich, dass durch die Register allein kein flächendeckender, massiver Zubau erneuerbarer Wärmeerzeugung oder unvermeidbarer Abwärmenutzung in Wärmenetzen ausgelöst werde. Dementsprechend wichtig sei eine möglichst bürokratiearme Umsetzung. Herkunftsnachweise seien ein zusätzliches Instrument, das keinesfalls als Vollkennzeichnung zu verstehen sei und auch nicht verpflichtend sein dürfe, forderte er.
„Ein echter Beschleuniger der Energiewende“
Aus Sicht von Dr. Maximilian Rinck, Abteilungsleiter Handel und Beschaffung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), können Herkunftsnachweise „ein echter Beschleuniger der Energiewende sein, wenn ihrem Einsatz ein echter ökonomischer Nutzen gegenübersteht“. Mit der vorliegenden Regelung werde die Chance vertan, Herkunftsnachweise für den Aufbau eines liquiden Marktes für erneuerbare und karbonisierte Gase zu nutzen. Die Herkunftsnachweise dienten lediglich dem Nachweis der erneuerbaren Eigenschaft, „nicht aber dem Nachweis einer mengenmäßigen Zielanrechnung oder mengenbezogenen Förderung“, bemängelte er.
Alexander Voigt, Mitgründer und Vorstandsvorsitzender HH2E AG, sagte, aus Sicht eines relevanten Erzeugers von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien sei zu begrüßen, „dass die Bundesregierung mittels des vorliegenden Verordnungsentwurfs Planungs- und Rechtssicherheit schaffen möchte, wenn es darum geht, überregionalen Handel insbesondere mit grünem Wasserstoff zu ermöglichen“. Auf diese Weise werde es erheblich erleichtert, dass ein funktionierender und liquider Markt für grünen Wasserstoff entsteht. Es müsse allerdings ermöglicht werden, dass Wasserstoff, der nachweislich ausschließlich durch Elektrolyse von erneuerbarem Strom erzeugt wurde, „seine grüne Eigenschaft auch dann erhält, wenn er in ein Erdgasnetz im Zuge einer Beimischung eingespeist wurde“.
Simon Pichlmaier, Leiter Wasserstoff und synthetische Energieträger bei der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FFE), hält die Herkunftsnachweise mit Blick auf Marktpotenziale aktuell für eher weniger relevant. Damit der Markthochlauf tatsächlich vonstattengehen kann, müsse er von öffentlicher Förderung flankiert werden. Der vielversprechendste Anwendungsfall ist aus seiner Sicht die Verwendung der Herkunftsnachweise bei der Klimaberichterstattung von Unternehmen. „Ein konsistentes System aus Herkunftsnachweisen aller Energieträger könnte hier ein geeignetes Instrument zur Erleichterung für die Berichterstattungspflichten darstellen“, sagte Pichlmaier.
Verordnung der Bundesregierung
Wie die Bundesregierung in ihrer Verordnung schreibt, wurde mit dem Herkunftsnachweisregistergesetz die Rechtsgrundlage für ein Herkunftsnachweisregister für Gas, einschließlich Wasserstoff, sowie für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen oder unvermeidbarer Abwärme geschaffen. Mit der GWKHV konkretisiere sie nun Vorgaben zur Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen, die zur Einrichtung und zum Betrieb des Herkunftsnachweisregisters notwendig seien.
Die Verordnung diene dabei ebenfalls der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben in Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018 / 2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte. Die Aufgabe der Einrichtung und des Betriebs beider Register soll dem Umweltbundesamt übertragen werden. (hau/mis/12.03.2024)