Antrag zum Schutz der Bevölkerung vor potenziellen Terroristen beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Juni 2023, erstmals einen Antrag mit dem Titel „Terroranschläge verhindern – Zum Schutz unserer Bevölkerung entschiedener gegen potenzielle Terroristen vorgehen“ beraten, den die CDU/CSU-Fraktion vorgelegt hatte (20/7351). Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Antrag der CDU/CSU
Die CDU/CSU-Fraktion fordert von der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zum Schutz gegen potenzielle Terroristen. In einem Antrag (20/7351) dringt sie unter anderem auf eine Vorratsspeicherung von IP-Adressen. In den letzten Jahren habe die Hälfte aller Terroranschläge in Deutschland nur aufgrund von Hinweisen ausländischer Nachrichtendienste verhindert werden können, schreibt die Fraktion in der Vorlage. Spätestens jetzt müsse „klar sein, dass wir zur Verhinderung terroristischer Straftaten nicht größtenteils von Hinweisen von Behörden befreundeter Staaten abhängig sein dürfen, sondern im Einklang mit dem EuGH-Urteil vom 20. September 2022 ,zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adressen brauchen'“.
Die Bundesregierung soll dem Antrag zufolge daher einen Gesetzentwurf vorlegen, der den vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) „eingeräumten gesetzgeberischen Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen umsetzt“. Auch plädiert die Fraktion dafür, in einem „Gesetz zur besseren Bekämpfung von Terrorismus“ dem Bundesamt für Verfassungsschutz die Befugnis zur Online-Durchsuchung einzuräumen. Zugleich soll nach ihrem Willen in einem solchen „Anti-Terror-Gesetz“ dem Bundeskriminalamt im Rahmen der Quellen-Telekommunikationsüberwachung zur Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus auch die Befugnis zur Auswertung gespeicherter Kommunikationsdaten ab dem Zeitpunkt einer richterlichen Anordnung zur Verfügung gestellt werden.
Einführung nachträglicher Sicherungsverwahrung
Des Weiteren fordert die Fraktion, „im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen“ die nachträgliche Sicherungsverwahrung einzuführen für Straftäter, bei denen eine psychische Störung vorliegt und deren Radikalisierung in der Haft zutage tritt, „sofern aus konkreten Umständen in ihrer Person oder ihrem Verhalten eine hochgradige Gefahr abzuleiten ist, dass sie infolge dieser Störung schwerste Gewalt- oder Sexualstraftaten begehen werden“. Die polizeiliche Präventivhaft für Gefährder, von denen nachweislich eine akute Gefahr ausgeht, will sie auf eine Höchstdauer von einem Monat mit Verlängerungsmöglichkeit auf zwei Monate ausgeweitet sehen. Zudem spricht sie sich dafür aus, „zur besseren Abschiebung von ausländischen Gefährdern die Ausweitung der Sicherungshaft flächendeckend auf sechs Monate, in bestimmten Fällen die Ausweitung der Vorbereitungshaft auf bis zu 18 Monate sowie eine Beförderungspflicht für Flugunternehmen einzuführen“.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, die Präventionsarbeit zur Verhinderung von Radikalisierung zu verstärken und weiterzuentwickeln. Dazu soll sie laut Vorlage unter anderem eine zentrale Untersuchung und Auswertung von Radikalisierungsprozessen im Strafvollzug einführen sowie ein „umfassendes, tagesaktuelles Lagebild zu inhaftierten Extremisten und Gefährdern in Deutschland“ erstellen. (sto/vom/22.06.2023)