Antrag zur Bekämpfung des politischen Islamismus beraten
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 13. Dezember 2023, mit dem politischen Islamismus in Deutschland befasst. Die Fraktion der CDU/CSU hat dazu erstmals einen Antrag mit dem Titel „Politischen Islamismus wirksam bekämpfen – Ausländische Einflussnahme auf deutsche Muslime zurückdrängen“ (20/9729) zur Beratung vorgelegt. Im Anschluss der Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen.
Antrag der Union
Die CDU/CSU-Fraktion dringt auf eine Bekämpfung des „Politischen Islamismus“ und will „ausländische Einflussnahme auf deutsche Muslime zurückdrängen“. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, „das Islamische Zentrum Hamburg, die Zentrale des Mullah-Regimes in Deutschland, zeitnah zu schließen“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „die Bekämpfung des antisemitischen, auslandsbezogenen Rechtsextremismus“ zu einem politischen Schwerpunkt machen und dabei insbesondere ein Verbot der Ülkücü-Bewegung, der so genannten Grauen Wölfe, prüfen. Weiter plädiert die Fraktion dafür, Moscheegemeinden, in denen „islamistische Haltungen, Hassbotschaften, Terrorverherrlichung, Antisemitismus oder die Billigung von Straftaten gepredigt werden“, nach einer Verwarnung zu schließen, bis die Missstände behoben sind und eine Wiederholung solcher Vorfälle ausgeschlossen ist. Zudem sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, Koran- und Arabischschulen sowie Kitas und vergleichbare Einrichtungen an Moscheegemeinden zu verbieten, die „vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder anderweitig gegen die rechtlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland verstoßen“. Darüber hinaus soll religiösen Vereinigungen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, dem Antrag zufolge die Gemeinnützigkeit aberkannt werden.
Ferner wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, keine Visa für Personen auszustellen, die direkt oder indirekt einem ausländischen Staat unterstehen und gleichzeitig in Deutschland für eine religiöse Vereinigung tätig werden sollen. Ebenso soll sie jeglichen Versuch ausländischer Staaten unterbinden, Personen in Deutschland mit Hilfe religiöser Vereinigungen einzuschüchtern oder zu beeinflussen. Daneben soll die Bundesregierung laut Antrag einen Gesetzentwurf vorlegen, wonach die Mitglieder von Gremien religiöser Vereinigungen nicht direkt oder indirekt ausländischen Staaten unterstehen dürfen. Zugleich soll dieser Gesetzentwurf nach dem Willen der Fraktion regeln, dass ausländische Staaten auch sonst die personelle Zusammensetzung von Gremien solcher Vereinigungen in Deutschland nicht beeinflussen und keine direkte oder indirekte Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollbefugnisse in diesen Gremien ausüben dürfen. Zudem soll damit laut Antrag unter anderem eine direkte oder indirekte Finanzierung durch ausländische Staaten und Behörden zugunsten religiöser Vereinigungen in Deutschland verboten werden.
Des Weiteren soll die Bundesregierung einen „Aktionsplan Politischer Islamismus“ aufstellen und zu einem Bund-Länder-Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen der Islamismusbekämpfung zu entwickeln. Zu den weiteren Forderungen des Antrags gehören unter anderem die Schaffung weiterer Ausbildungsstätten für Imame in Deutschland und die Förderung muslimische Akteure, „die sich für eine Integration und Teilhabe von Muslimen im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung engagieren“. (sto/14.12.2023)